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Büttiker Rolf · Ständerat · 2010-11-30

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-11-30

Wortprotokoll

Der Weissenstein ist bekanntlich derzeit daran, negative nationale Berühmtheit zu erlangen. Berühmtheit erlangt er leider nicht wegen des unvergleichlichen Weitblicks übers Mittelland zu den Alpen, den man von dort oben hat, sondern wegen des Streits zwischen den "Sesselibahn"-Nostalgikern und den Neubau-Befürwortern. Ich schicke voraus: Ich bin persönlich weder ein "Sesselibahnfreak" noch ein "Gondolianer"; ich gehöre zur schweigenden Mehrheit, würde ich sagen. Gemäss den Reaktionen per Mail auf die Interpellation und den Leserbriefen in der Presse wünscht sich die Mehrheit sehnlichst, dass es endlich vorwärtsgeht, damit diese Negativspirale endet und diese Blockade überwunden werden kann. Denn jetzt läuft gar nichts mehr, alles steht still; die Sesselbahn läuft nicht, die Gondeln sind natürlich auch nicht in Betrieb, Leute mussten entlassen werden, und als Folge davon hat natürlich auch das Berghotel wirtschaftliche Schwierigkeiten. Aber das sind nicht unbedingt die Gründe, die zur Interpellation geführt haben.

Vielmehr geht es mir darum - das ist der Teil, den wir hier zu besprechen haben -, auf das, ich muss es sagen, Treiben eines Teils der involvierten Bundesbehörden hinzuweisen. Wenn das Bundesamt für Kultur auch nach der bundesrätlichen Genehmigung des behördenverbindlichen Richtplans, der sich klar für eine neue Bahn ausspricht, noch die Ablehnung des Gesuchs für die neue Bahn fordert, dann läuft etwas nicht gut in der Bundesverwaltung. Mit viel gutem Willen kann man da, wie es der Bundesrat in der Antwort auf meine Interpellation tut, zwar noch von einer anderen Interpretation der Behördenverbindlichkeit sprechen. Inzwischen hat das Bundesamt für Justiz in einem Gutachten aber in aller Klarheit festgehalten, dass der grundsätzliche Entscheid für eine neue Bahn im Richtplanverfahren gefallen sei. Herr Bundesrat Leuenberger hat im Nationalrat in der Fragestunde vom 27. September 2010 nichts anderes gesagt.

Nach meiner Auffassung nicht mehr legitim ist deshalb, was das Bundesamt für Kultur in seiner neuerlichen Stellungnahme zum Plangenehmigungsverfahren im Oktober dieses Jahres zum Besten gegeben hat. Wenn man die Stellungnahme liest, wird offensichtlich, dass das Bundesamt für Kultur auf Umwegen den Erhalt der alten Bahn erreichen will. Es bringt nämlich vielerlei Forderungen und Argumente zu Themen vor, für die es gar nicht zuständig ist. Oder ist mir entgangen, dass sich das Bundesamt für Kultur um die Wirtschaftlichkeit von Seilbahnanlagen zu kümmern hat?

Hier sprechen wir nicht mehr von freier Meinungsäusserung, hier müssen wir davon sprechen, dass ein Bundesamt eine klare Festlegung in einem behördenverbindlichen kantonalen Richtplan ignoriert, ja diese nachgerade nachträglich bekämpft. Davon ist nicht nur ein Seilbahnprojekt betroffen, Frau Bundespräsidentin, es geht auch darüber hinaus um die Verlässlichkeit des Bundes als Partner des Kantons, und dort ist der wunde Punkt in der ganzen Geschichte. Ich fordere den Bundesrat auf, ich fordere Sie, Frau Bundespräsidentin, auf, diesem Tun unverzüglich Einhalt zu gebieten und Remedur zu schaffen.

Etwas anders verhält es sich im Zusammenhang mit der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege. Mir ist deutlich - ich habe das auch abgeklärt -, dass weder einzelne Bundesräte noch der Gesamtbundesrat gegenüber diesen ausserparlamentarischen Kommissionen über Weisungskompetenz verfügen. Aber ärgerlich ist auch dieses Treiben trotzdem angesichts eines vom Bundesrat genehmigten Richtplans.

Nun, der Bundesrat antwortet mir, dass ihm keine Anzeichen vorliegen, dass das Verfahren durch die zuständige Behörde, das BAV, nicht zügig und unter Berücksichtigung der massgebenden Bestimmungen der Bundesgesetzgebung durchgeführt würde. Das ist absolut richtig. Ich muss das BAV loben. Das BAV hat nach meiner Auffassung gute Arbeit geleistet. Es hat auch die ganze Sache gut aufgegleist. Es hat auch mit dem Kanton nach meiner Information gut zusammengearbeitet. Die Sachbearbeiter im BAV, die das Verfahren leiten und die Entscheidung vorbereiten müssen, sind um ihre Aufgabe nicht zu beneiden. Ich meine nach wie vor, sie haben ihre Aufgabe gut gelöst. Sie leisten, wie mir berichtet worden ist, sehr gute Arbeit.

Der Bundesrat sagt in seiner Antwort aber auch, dass nicht verhindert werden kann und soll, dass Beteiligte bei umstrittenen Projekten ihre Interessen mit den ihnen zustehenden Instrumenten wahrnehmen. Wie ich einleitend kundgetan habe, mag dies, soweit es sich dabei um Private und Verbände handelt, im vorliegenden Fall zwar unverständlich sein, aber es ist legitim. Wenn die sprichwörtlichen Pferde aber mit einem Bundesamt und mit Kommissionen durchgehen, so sind sie straff an die Zügel zu nehmen. Deshalb rufe ich den Bundesrat auf, Weitblick und Führungsfähigkeiten zu beweisen und in der Bundesverwaltung ausnahmslos durchzusetzen, was er im kantonalen Richtplan genehmigt hat.

Am phänomenalen Weitblick, den man vom Weissenstein aus geniessen kann, wird sich so oder so nichts ändern. Letztlich geht es hier aber darum, dass man auch in Zukunft mit einer Seilbahn auf den Berg gelangt und so verhindert - das ist dann die andere Seite -, dass Hunderte von Personen mit dem Privatauto und nur im Sommer hinauffahren. Ich habe diesen Sommer, zusammen mit etwa 5000 Besuchern, das Bergkranzschwingfest auf dem Weissenstein erlebt. Sie können sich vorstellen, wie es hinten und vorne am Berg aussähe, wenn keine Bahn fahren würde.

Aus all diesen Gründen, Frau Bundespräsidentin, bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie dafür sorgen, dass der Beschluss des Bundesrates ohne Wenn und Aber durchgesetzt wird.