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Imoberdorf René · Ständerat · 2010-11-30

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-11-30

Wortprotokoll

Diese Vorlage war ja ursprünglich als flankierende Massnahme zur Aufhebung der Lex Koller gedacht. Dieses Ziel hätte man sicher auch mit der Formulierung des Bundesrates erreicht. Nach Meinung unserer Kommission ist sie aber auch als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" gedacht. Darum hat unsere Kommission Artikel 8 mit den Absätzen 3 und 4 ergänzt.

Absatz 3 definiert eigentlich nur den Zweck der zu ergreifenden Massnahmen, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherstellen, und ist von daher bestimmt unproblematisch. Entscheidend ist Absatz 4, der klar festlegt, wann das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen nicht mehr ausgewogen ist. Ursprünglich war es auch meine Meinung, dass wir diesen Absatz streichen sollten, aber ich muss nun einsehen, dass wir natürlich, wenn wir diesen Absatz streichen, der Vorlage die Zähne ziehen und wir dann keinen glaubhaften Gegenvorschlag zur Volksinitiative haben. Aus meiner Sicht hätte die Annahme dieser Volksinitiative grosse Konsequenzen für den Zweitwohnungsbau; im Klartext: Sie würde den Zweitwohnungsbau auf längere Zeit sehr stark einschränken oder sogar verunmöglichen.

Ich hoffe natürlich, dass diese Vorgaben auch auf die städtischen Gebiete Anwendung finden, nicht nur auf die touristischen, und ich möchte Ihnen empfehlen, am Beschluss des Ständerates festzuhalten.

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