Lexipedia

Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-11-30

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-11-30

Wortprotokoll

Ganz kurz - bezüglich der Initiative haben alle gesprochen - noch zur Aufhebung der Lex Furgler bzw. Lex Koller: Ich glaube, viele von uns wünschen eine Aufhebung der Lex Koller, weil sie in unser System nicht mehr hineinpasst. Aber diese Lex Koller kann dann und nur dann aufgehoben werden, wenn in weiten Kreisen zu Recht die Meinung besteht, dass die Auswüchse, die vermeintlich entstehen könnten, bei der Aufhebung der Lex Koller eben nicht eintreten. Dies ist eigentlich der zentrale Grund, warum wir eine gewisse Präzisierung vorgenommen haben.

Nun zum rechtlichen Gehalt solcher Präzisierungen: Sowohl Herr Kollege Maissen wie auch ich sind wahrscheinlich während unseres ganzen Lebens mit Planungsfragen beschäftigt gewesen, er eher auf der Stufe des Staates und ich eher auf der Stufe des Anwaltes. Wir wissen ganz genau, dass raumplanerische Bestimmungen, auf welcher Stufe auch immer sie erlassen werden, nie in einer Art und Weise formuliert werden können, die eine eindeutige oder sogar eine eineindeutige Auslegung zulässt. Die Raumplanung ist darauf angewiesen, dass sie mit Begriffen operiert, die letztlich eine gewisse Unbestimmbarkeit haben. Das liegt im Wesen der Sache. Wenn Herr Kollege Maissen sagt, es genüge, wenn auf Stufe des Gesetzes ein grundsätzlicher Beschluss, der interpretationsbedürftig sei, erlassen werde und dann auf Verordnungsebene entsprechende Bestimmungen, dann ist eben zu sagen, dass auf der Verordnungsstufe der Wortlaut dieser Bestimmungen ungefähr so wäre, wie er jetzt im Gesetz steht. Bestimmter könnte auch eine Verordnung nicht sein.

Nun ist es eben eine Frage der politischen Wertung. Wollen wir solche Präzisierungen, eine solche Konkretisierung im Bewusstsein, dass sie immer einen bestimmten Grad der Ungewissheit und der Interpretationsbedürftigkeit haben? Wollen wir dies auf Gesetzesstufe festlegen oder nicht? Wir sind der Meinung, dass dies wegen der Bedeutung bezüglich der Initiative und wegen der Bedeutung bezüglich der Aufhebung der Lex Koller auf gesetzlicher Ebene geschehen muss. Das und nur das war der Grund, warum wir diese Bestimmungen gemacht haben.