Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2010-12-15
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-15
Wortprotokoll
Sie erinnern sich: Die Ventilklausel spielte im Abstimmungskampf über die Einführung der Personenfreizügigkeit eine bedeutende Rolle. Die Bedenken in der Bevölkerung waren gross, dass es als Folge der Einführung der Personenfreizügigkeit zu einer übermässigen Zuwanderung in unser Land kommen könnte. Im Abstimmungskampf wurde damals auch durch den Bundesrat zugesichert, dass das Freizügigkeitsabkommen mit Sorgfalt angewendet und die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt aufmerksam verfolgt werde. Weiter sagte er auch, die Schweiz benötige hochqualifizierte Arbeitnehmer und alle Arbeitnehmer aus der EU seien als so flexibel einzuschätzen, dass sie beim Verlust des Arbeitsplatzes die Schweiz wieder verlassen würden. Heute wissen wir, dass es eben nicht so ist. Nach der Abstimmung konnten wir auch hören, dass die Verträge ja jederzeit kündbar seien, sollten sie unserem Land schaden.
Sie kennen es aus der eigenen politischen Arbeit: Viele unserer Dossiers werden mit grossem Verständnis und Entgegenkommen für den grossen Verhandlungspartner EU behandelt und Verknüpfungen getreu den Wünschen der EU getätigt. Wer nun erwartet hat, dass dieser grosse Partner im Gegenzug die Schweiz ebenso freundlich und zuvorkommend behandelt, musste sich wohl schon öfter eines Besseren belehren lassen. Ein vergleichender Blick auf die Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherungen und der Sozialwerke genügt, um festzustellen, dass arbeitslose EU-Bürger nicht in ihre ursprüngliche Heimat zurückkehren, wie angenommen wurde. Sozialdienste beklagen, dass sie immer mehr Personen aus der EU nach wenigen Monaten Arbeit bevorschussen müssen und immer wieder neue Fälle aufgedeckt werden, in denen Personen von Verwandten einen Arbeitsvertrag auf Zeit zugeschanzt bekommen haben. [PAGE 2079] Natürlich gibt es noch mehr Beispiele, aber ich möchte bei der Sache bleiben.
Zur Ventilklausel: Bereits zweimal, nämlich in den Jahren 2008 und 2009, waren die Voraussetzungen gegeben, dass der Bundesrat die Ventilklausel hätte anrufen können. Der Bundesrat dachte darüber auch laut nach, wie den Medien zu entnehmen war. Ich erinnere daran, dass die Ventilklausel gemäss Artikel 10 Absatz 4 des Freizügigkeitsabkommens die Wiedereinführung von Bewilligungskontingenten beinhaltet, wenn die neuen Zulassungen 10 Prozent über dem Schnitt der vergangenen drei Jahre liegen. Die zur Anrufung der Schutzklausel erforderliche Schwelle liegt bei 45 781 Aufenthaltsbewilligungen; diese Schwelle wurde um über 10 000 Bewilligungen überschritten. Der Bundesrat handelte trotz der eindeutigen Situation auf dem Arbeitsmarkt und der anhaltenden Zuwanderung nicht. Die Ventilklausel wurde nicht angewendet; sie kann ja jeweils nur bis am 1. Juni geltend gemacht werden. Die im Abstimmungskampf gemachten Versprechen wurden also schlicht und ergreifend nicht eingehalten. Der Bundesrat sicherte lediglich zu, Arbeitsmarkt und Zuwanderung weiterhin genau zu beobachten.
Es bleiben nun die Fragen, ob der Bundesrat die Stimmbürger bewusst getäuscht hat oder ob ihm einfach die Einsicht fehlt, dass die unbeschränkte Zuwanderung für die Schweiz schon jetzt zur Hypothek geworden ist. Oder fürchtet er die EU und deren Reaktion? Dies könnte jedenfalls der Fall sein, wenn ich an die Reaktion von EU-Botschafter Reiterer in Bern denke: Er gehe nicht davon aus, dass die Schweiz die Zuwanderung aus der EU begrenzen werde, und er bezweifle überhaupt, dass die Schweiz zu diesem Schritt berechtigt sei. Herr Botschafter Reiterer hat wohl vergessen, dass die Ventilklausel ein uns staatsvertraglich zugesichertes Recht ist. Das Bild rundet sich ab mit der Aussage des Bundesrates, wonach mit der Anrufung der Ventilklausel ein negatives Signal ausgesendet werde, das im europapolitischen Kontext nicht von Vorteil wäre. Verknüpft wurde dies mit der Aussage, die Schweizer Wirtschaft solle vor dem Wiederaufschwung die Sicherheit haben, rechtzeitig qualifizierte Arbeitskräfte rekrutieren zu können.
Bund, Kantone und Gemeinden geben heute Milliardenbeträge für die Sozialwerke aus; die Summe steigt stetig, ebenso steigt der Bedarf an Personal in der Verwaltung in diesem Bereich. Wer bezahlt das, und wo bleibt die Produktivität, wenn Stellen in der Wirtschaft verlorengehen und stattdessen der Staat ausgebaut werden muss?
Nun, wir können das Rad der Zeit nicht zurückdrehen, aber wir können uns vorsehen, im Hinblick auf die nächsten Jahre und auf Gegebenheiten, die sich schnell ändern können. Wir wissen nicht, wie sich die Zuwanderung aus weiteren Ländern, die ohne Zweifel ansteht, entwickeln wird. Wenn wir aber an die Unterschiede bezüglich Einkommen und Sozialwerken denken, wird klar, dass neue Probleme sicher nicht auf sich warten lassen werden.
Es schafft kein Vertrauen, wenn der Bundesrat bereits zweimal die Ventilklausel nicht einführen wollte, obwohl die Voraussetzungen gegeben waren.
Im Notfall brauchen wir Steuerungsinstrumente, nicht zuletzt auch, um den sozialen Frieden zu wahren. Deshalb will die SVP-Fraktion mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative erreichen, dass die einschlägigen Bestimmungen dahingehend ergänzt werden, dass neben dem Bundesrat auch das Parlament per einfachen Bundesbeschluss die Anwendung der im Freizügigkeitsabkommen vorgesehenen Ventilklausel zur Beschränkung der Einwanderung veranlassen kann, wenn die Voraussetzungen zur Wiedereinführung von Kontingenten nach Artikel 10 Absatz 4 des Freizügigkeitsabkommens gegeben sind. Verzichtet der Bundesrat darauf, soll das Parlament die Kontingentierung beschliessen können. Das wollen wir, nicht mehr und nicht weniger.
Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge zu geben.