preparatory:AB 128698
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-15
Wortprotokoll
Die Motion 10.3342 der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen wurde in der nationalrätlichen Kommission am 15. November 2010 einstimmig, d. h. mit 25 zu 0 Stimmen, unterstützt. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, einen Vorschlag für die gesetzliche Festschreibung der Maximallänge von Motorfahrzeugen (18,75 Meter) zu unterbreiten. Gleichentags hat unsere Kommission sechs Initiativen der Kantone Neuenburg, Luzern, Genf, Basel-Stadt, Uri und Tessin beraten. Diese erheben drei Forderungen: Gigaliner bzw. 60-Tonnen-Lastwagen sollen in der Schweiz unter keinen Umständen zugelassen werden; der Bundesrat soll diese Haltung gegenüber der Europäischen Union klar und deutlich zum Ausdruck bringen; die heute geltenden Werte für Maximalgewicht, Länge und Breite von Strassenfahrzeugen sind auf Gesetzesebene festzuschreiben. Diesen sechs Standesinitiativen hat unsere Kommission, wie schon ihre Schwesterkommission, keine Folge gegeben, und zwar mit ebenfalls 25 zu 0 Stimmen, und dies aus folgenden Gründen:
In einigen Ländern Europas wie Schweden und Finnland sind 60-Tonnen-Lastwagen, sogenannte Gigaliner, seit mehr als zehn Jahren auf den Strassen zugelassen. Für den grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU sind sie noch nicht freigegeben, es werden aber derzeit in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU Versuche mit Gigalinern durchgeführt. Die Schweiz hat die Gewichtslimite für Sattelkraftfahrzeuge und Lastzüge seinerzeit im Rahmen des Landverkehrsabkommens an die in der EU geltenden Höchstgrenzen angeglichen, sodass auch in der Schweiz das höchstzulässige Gewicht für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen 40 Tonnen beträgt. Gemäss Landverkehrsabkommen ist die Schweiz nicht verpflichtet, eine höhere Gewichtslimite in das nationale Recht zu überführen als jene, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens in der EU für den grenzüberschreitenden Verkehr galt. In Bezug auf das Gewicht sind Gigaliner also in der Schweiz gesetzlich verboten.
Für das schweizerische Strassennetz ist neben einer Erhöhung der Gewichtslimite auch eine Erhöhung der Fahrzeuglänge problematisch. Eine solche Erhöhung auf 25 Meter hätte einen viel grösseren Flächenbedarf bei Plätzen, Ein- und Ausfahrten und Kreiseln zur Folge, und die notwendigen Anpassungen an der Infrastruktur könnten nur mit hohem Aufwand realisiert werden. Deshalb soll zusätzlich zum Gewicht auch die Maximallänge von Motorfahrzeugen im Gesetz geregelt werden, damit das Volk in Bezug auf die Zulassung von Gigalinern in der Schweiz auf jeden Fall das letzte Wort hat.
Der Bundesrat wird deshalb mit der Motion beauftragt, einen Vorschlag für die gesetzliche Festschreibung der Maximallänge von Motorfahrzeugen zu unterbreiten, und zwar auf 18,75 Meter. Obwohl Gigaliner heute bereits in Bezug auf das Maximalgewicht verboten sind, erachtet es die Kommission als notwendig, dass auch die Maximallänge im Gesetz festgeschrieben wird. In der Botschaft zu dieser Gesetzesänderung sollen zusätzlich die Auswirkungen einer Zulassung von Gigalinern in der Schweiz untersucht werden. Insbesondere soll erörtert werden, was diese grösseren Lastwagen für die Schweizer Verlagerungspolitik bedeuten würden. Auf jeden Fall soll zuhanden der EU klar kommuniziert werden, dass die Gigaliner in der Schweiz gesetzlich verboten sind und dass solche Fahrzeuge die Wirtschaftlichkeit von Investitionen zur Modernisierung der Schieneninfrastruktur, wie die Neat, infrage stellen würden. Obwohl zurzeit noch keine konkrete Forderung seitens der Europäischen Kommission vorliegt, ist es dennoch wichtig, die Position der Schweiz bereits jetzt klar darzulegen. Der Bundesrat hat ebenfalls zur Motion Stellung genommen und beantragt deren Annahme.
Mit der Motion behandelte die Kommission, wie schon gesagt, die sechs Standesinitiativen, die die Gigaliner verbieten wollen. Wie Sie der Begründung entnehmen können, anerkennt die Kommission das Anliegen der Standesinitiativen, und sie hat sich denn auch einstimmig gegen solche Gigaliner ausgesprochen, weil die Auswirkungen auf unsere Infrastruktur nur negativ wären. Den Anliegen der Standesinitiativen kann nach einhelliger Auffassung unserer Kommission mit der Motion nachgekommen werden.
Deshalb beantragen wir Ihnen einstimmig, den sechs Standesinitiativen keine Folge zu geben und dafür die Motion zu unterstützen.