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Reimann Maximilian · Ständerat · 1999-12-14

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-14

Wortprotokoll

Sie wollten mit Ihrem Beschluss bei Artikel 66bis - wenn auch nur knapp, aber trotzdem - von der gerichtlich angeordneten Landesverweisung nichts mehr wissen. Ich bedaure das. Eine Konsequenz daraus ersehen Sie hier: Ausländische Straftäter, die eine mittlere bis schwere Straftat verübt haben, müssen ihre Strafe nun nicht zwingend in einer geschlossenen Strafanstalt oder Abteilung verbüssen. Wäre aber die Landesverweisung gegen sie gerichtlich angeordnet worden, dann müssten sie von Gesetzes wegen in eine Strafanstalt eingewiesen werden, wo die Flucht- und die Ausbruchsgefahr wesentlich kleiner ist.

Nach Ihrem Entscheid zu Artikel 66bis macht unser Minderheitsantrag in dieser Form aber keinen Sinn mehr. Ich sehe mich deshalb gezwungen, ihn zurückzuziehen; das Problem ist damit aber nicht vom Tisch. Ich werde dafür besorgt sein, dass der Zweitrat das Thema nochmals gründlich aufgreift. Im Ständerat ist die Angelegenheit aber vorerst erledigt.

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