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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-15

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-15

Wortprotokoll

Es ist sicher unbestritten, dass die Feuerwehrdienste bzw. dass das Feuerwehrwesen einen zentralen Bestandteil unseres ganzen Sicherheitssystems darstellt. Das wissen alle, die mit diesen Ersteinsatzeinheiten schon in Kontakt gestanden haben. Wir alle wissen, was diese leisten; das ist völlig unbestritten. Wenn Sie nun aber hingehen und einen Systemwechsel vornehmen wollen, wenn Sie nämlich über den Sold hinausgehen wollen, wie das Herr Nationalrat Baader empfiehlt, machen Sie etwas, was steuersystematisch und sozialversicherungsrechtlich nicht korrekt ist. Es ist klar, dass alles, was über den Sold hinausgeht, heute ein Nebenerwerb und entsprechend auch AHV-rechtlich zu betrachten und zu besteuern ist, also eben auch im Steuerbereich entsprechend zu behandeln ist.

Die Kantone haben nicht gesagt, man müsse diesen Wechsel vornehmen, sondern die Kantone haben zum Teil die Höhe der Obergrenze, die wir vorgeschlagen haben, infrage gestellt. Darum sind wir ja dazu übergegangen, den Kantonen zu sagen, dass sie in ihren Steuergesetzen selbst eine Obergrenze festlegen sollen. Der Bund legt diese Obergrenze für die direkte Bundessteuer bei 3000 Franken fest. Die Kantone sind frei: Sie können die Grenze zum Beispiel bei 5000 Franken festlegen; sie müssen einfach eine Obergrenze einführen, und damit sind die Kantone auch einverstanden. Das andere, ein Systemwechsel, stand bei den Kantonen nicht zur Diskussion.

Wenn Sie jetzt auf das Parlamentsgesetz hinweisen, wo Sie eine sehr grosszügige Soldregelung getroffen haben, möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass die Steuerverwaltung schon damals darauf hingewiesen hat, dass das steuersystematisch nicht gerade sehr originell und auch nicht überzeugend ist, weil Sie auf diesen Beträgen keine AHV abrechnen. Es liegt ja in Ihrer Hand, etwas dagegen zu unternehmen, wenn Sie das als nicht richtig anschauen.