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Schelbert Louis · Nationalrat · 2010-12-15

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2010-12-15

Wortprotokoll

Die Fraktion der Grünen ist für Eintreten auf die Vorlage zur Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes. Wir anerkennen damit auch steuerrechtlich, dass die Aufgaben der Feuerwehr mit jenen des Militärs oder des Zivildienstes vergleichbar sind. Es handelt sich dabei um Bürgerpflichten. Mit dem Bundesrat halten wir dafür, dass der bestehenden föderalistischen Struktur der Feuerwehr Rechnung zu tragen ist. Damit ist nicht gesagt, dass eine allgemeine Dienstpflicht auf eidgenössischer Ebene für immer ausserhalb jeder Diskussion liegt; in eine solche Pflicht könnten Militär- wie Schutzpflichten, Zivil- wie Feuerwehrdienst einbezogen werden. Dafür bedürfte es aber einer vertieften Auseinandersetzung - übrigens auch innerhalb der grünen Fraktion.

Mit der Vorlage des Bundesrates lässt sich die Motion Banga 04.3179 erfüllen, mit der die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes verlangt wurde. Damit wird das Problem der Ungleichbehandlung bei der Besteuerung des Feuerwehrdienstes gelöst. Wir Grünen sind damit einverstanden, dafür einen Freibetrag von maximal 3000 Franken vorzusehen. Angaben aus dem Kanton Bern haben gezeigt, dass der Sold von Feuerwehrleuten für Übungen und Ernstfalleinsätze damit vollumfänglich erfasst werden kann, es bleibt sogar einiges an Handlungsspielraum.

In der Kommission kamen Wünsche auf, nicht nur den Sold, sondern auch weitere Erträge im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst von der Steuer zu befreien; im Fokus standen vor allem Feuerwehrkader. In diesen Fällen geht es indessen nicht mehr nur um Sold für Ernstfalleinsätze und Übungen, und wir teilen deshalb hier die Argumentation des Bundesrates, dass es sich dann steuerrechtlich um einen Nebenerwerb handelt. Er wird auch von der AHV erfasst.

Im Sinne unserer Ausführungen bitten wir Sie, die Minderheitsanträge II (de Buman) und I (Baader Caspar) entsprechend abzulehnen. Die Minderheit II will den Steuerfreibetrag beim Sold auf 5000 Franken erhöhen. Wie dargelegt, zeigt das Beispiel des Kantons Bern, dass für den Sold eine Obergrenze von 3000 Franken mehr als ausreicht. Die Minderheit I will nicht nur den Sold, sondern auch noch weitere Entschädigungen von der Steuer befreien. Das wäre eine weitreichende Systemänderung, das lehnen wir Grünen ab.

Im Sinn dieser Ausführungen bitten wir Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie im Sinne des Entwurfes des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission gutzuheissen.

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