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Baader Caspar · Nationalrat · 2010-12-15

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-15

Wortprotokoll

Ich möchte noch ganz kurz zu vier Punkten Stellung nehmen:

1. Zum Vorwurf, dieser Rückweisungsantrag sei unklar: Ich meine, das stimme nicht; lesen Sie bitte diesen Rückweisungsantrag auf der Fahne! Es ist ein klarer Auftrag zur Erarbeitung eines Modells mit zwei Sätzen. Wir haben klar geschrieben, welche Ausnahmen noch zugelassen werden sollen, welche Bereiche dem reduzierten Satz unterstellt werden sollen, dass der Bundesrat noch Varianten darlegen könne und auch deren finanzielle Auswirkungen aufzeigen müsse und dass Steuererhöhungen zu vermeiden seien. Wir haben in diesem Saal schon viel weniger klare Rückweisungsaufträge erteilt als diesen hier.

2. Von Herrn Müller wurde moniert, das heutige System mit den drei unterschiedlichen Sätzen und den Ausnahmen sei kompliziert. Natürlich ist es kompliziert, aber ich bin auch Selbstständigerwerbender, Herr Müller, und mache die Mehrwertsteuerabrechnung noch selbst. Ich weiss, was es heisst, mit diesen unterschiedlichen Sätzen umzugehen. Ich muss Ihnen aber auch sagen: Für einen Betrieb, der einigermassen organisiert ist und ein EDV-Programm mit einem Artikelstamm besitzt und definiert hat, mit welchen Sätzen die einzelnen Artikel in welchem Fall zu verrechnen sind, ist es doch relativ einfach, auch bei mehreren Sätzen. Deshalb bezweifle ich persönlich, dass der administrative Aufwand so stark minimiert werden kann, wie Sie das vorhin behauptet haben.

3. Herr Fehr hat gesagt, mit diesem Rückweisungsantrag würden ja keine Ausnahmen aufgehoben. Auch das stimmt nicht, Herr Fehr. Ziffer 2 des Rückweisungsantrages besagt klar, dass als Ausnahmen zusätzlich zu jenen gemäss Artikel 21 Absatz 2 des Gesetzentwurfes noch 5 Bereiche anzuerkennen seien. Wenn Sie diesen Absatz anschauen, sehen Sie, dass der Bundesrat dort die Ausnahmen von 29 Ziffern auf 8 reduziert hat. Wenn Sie diese 5 dazuzählen, haben Sie eine Reduktion von immerhin 29 auf 13 Bereiche. Das ist eine Reduktion um 16 Ausnahmen und ein Schritt in die richtige Richtung.

4. Den letzten Punkt möchte ich Herrn Müller in Erinnerung rufen. Es gilt eben auch in der Politik das bekannte Sprichwort "Lieber den Spatz in der Hand ...", das heisst eine Lösung mit zwei Sätzen und weniger Ausnahmen, "... als die Taube auf dem Dach", das heisst eine Mehrwertsteuerrevision mit einem Einheitssatz, die von Volk und Ständen in Bausch und Bogen abgelehnt wird. Was nützt eine ideale Mehrwertsteuer, was nützt ein Quantensprung, wenn ihn niemand will in diesem Land?

Abschliessend bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, erstens auf die Vorlage einzutreten und sie zweitens mit dem vorhin erwähnten Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen. Den Bundesrat bitte ich dann, falls die Rückweisung hier beschlossen werden sollte, diesen Auftrag ernst zu nehmen und rasch umzusetzen - das im Interesse aller Steuerpflichtigen in diesem Land.

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