Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2010-12-15
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-15
Wortprotokoll
Der Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer war eine fixe Idee von Finanzminister Hans-Rudolf Merz. Er ist mit dieser fixen Idee ziemlich allein geblieben. Er hat damit wenig Begeisterung ausgelöst, so wenig, dass die ursprüngliche Vorlage zweigeteilt werden musste. Den abgekoppelten Teil 1 haben wir erledigt, er ist inzwischen in Kraft; den Teil 2 haben wir in die Tiefkühltruhe gelegt, und der soll jetzt dummerweise wieder aufgetaut werden.
Ich habe es selten erlebt, wie in einer Vernehmlassung und dann auch in den Anhörungen in der WAK einem Projekt derart viel Widerstand entgegengebracht worden ist, derart viel Gegenwind entgegengeblasen hat wie diesem. Die Finanzdirektorenkonferenz, die Gesundheitsdirektorenkonferenz, die Sozialdirektorenkonferenz - alle dagegen! Das heisst, die Kantone sind dagegen, und wenn die Kantone in der Schweiz gegen eine Steuerreform sind, dann ist sie gestorben. Es ist aber auch der Detailhandel dagegen, die Kulturorganisationen sind dagegen, die gemeinnützigen Organisationen, die Konsumentenschutzorganisationen. Ich frage Sie: Warum wollen Sie Don Quijote spielen und hier gegen Windmühlen anrennen?
Ich nenne Ihnen die fünf wichtigsten Gründe, warum man sowohl das Eintreten als auch den Rückweisungsantrag ablehnen muss:
1. Wir verteuern mit dieser Vorlage die Lebenshaltungskosten, weil der Mindestsatz von 2,5 auf 6,5 Prozent angehoben würde. Das trifft in erster Linie die Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und den Mittelstand. Umgekehrt verbilligen wir die Luxusgüter, weil wir den Normalsatz um einen Prozentpunkt senken. Das heisst, Lebensmittel werden teurer, Luxusgüter werden billiger. Das ist genau das Gegenteil dessen, was wir machen müssten.
2. Wir verkomplizieren, statt dass wir vereinfachen, indem wir zum Beispiel 30 000 neue Steuerpflichtige schaffen.
3. Es gibt einen Teuerungsschub im Gesundheitswesen - ausgerechnet im Gesundheitswesen! Die Prämien würden im ersten Jahr nach der Inkraftsetzung um 4 Prozent ansteigen, in allen Folgejahren um 0,3 Prozent. Das läuft allen Bestrebungen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen entgegen.
4. Der Staat würde den Staat besteuern. Das heisst, der Bund würde die Kantone und Gemeinden besteuern, weil neu auch das Gesundheitswesen, das Bildungswesen und die Kultur der Mehrwertsteuer unterworfen würden. Das halten wir für komplett falsch.
5. Wir halten es auch für falsch, dass alle Ausnahmen abgeschafft werden sollen, mit einer einzigen Ausnahme: Die Banken und die Versicherungen, das heisst der Finanzplatz Schweiz, würden auch weiterhin nicht der Mehrwertsteuer unterstellt, ausgerechnet diese Kuh würde man nicht melken wollen.
Das sind fünf gute Gründe gegen das Eintreten und auch gegen die Rückweisung. Mit der Rückweisung will man ja die wichtigsten Ausnahmen beibehalten. Dann können wir geradeso gut beim Status quo bleiben, wo diese wichtigsten Ausnahmen schon geregelt sind. Mit dem Rückweisungsantrag will man auch zu einem Zwei-Satz-Steuersystem wechseln. Da rate ich Ihnen: Haben Sie ein paar Jahre Geduld, dann wird der Sondersteuersatz für das Beherbergungswesen, die Hotellerie auslaufen, und dann haben wir ohne weiteres Dazutun ein Zwei-Satz-Steuersystem in unserem Land. So könnte man vorgehen, wenn man Nein zum Eintreten und Nein zur Rückweisung sagen würde.