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AB 128736

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-15

Wortprotokoll

Mit einer Minderheit der Kommission beantrage ich Ihnen, nicht auf Vorlage 2 einzutreten. Um es kurz zu machen: Die Vorlage ist eine Totgeburt, die wir nicht mit weiteren ineffizienten Beschäftigungsübungen in der Kommission oder in der Verwaltung anreichern wollen bzw. sollen. Dass der Bundesrat überhaupt an dieser Vorlage 2 festhält, kann ich nur als Abschiedsgeschenk an alt Finanzminister Merz interpretieren. Der politische Widerstand gegen den Einheitssatz und die Streichung vieler Ausnahmen ist sehr gross. An vorderster Stelle stehen die Kantone, und das zu Recht.

Auch die SP-Fraktion ist ganz klar der Meinung, es gehe nicht an, dass das Gesundheits- und Sozialwesen der Mehrwertsteuer unterstellt wird. Die Folge wären massive Erhöhungen der Krankenversicherungsprämien, sicher einmalig um etwa 4 bis 5 Prozent, dazu kämen weitere Anstiege um jährlich etwa 0,3 Prozent. Davon betroffen wäre eindeutig die Mittelschicht. Hinzu kämen zusätzliche administrative Belastungen für das öffentliche Gesundheits- und Sozialwesen. Wir sind weiter ganz klar gegen die Unterstellung von Sport- und Kulturleistungen; damit würden Veranstaltungen verteuert und würde ehrenamtliches Engagement vergällt. Schliesslich sind wir ganz entschieden gegen die Unterstellung von Bildung und Forschung. Die Aussage, wonach die öffentliche Bildung davon befreit wäre, ist einfach falsch; das gilt höchstens für die Primarschulen.

Die Preiswirkungen der Unterstellung der reservierten Dienste der Post und des Briefmarkenverkaufs sind überhaupt nicht diskutiert worden. Der Kommissionssprecher hat ja auch darauf hingewiesen, dass die Milch höher besteuert würde und dass Ferraris verbilligt würden. Pikant ist ebenso, dass die Banken entlastet und die Krankenversicherungen verteuert würden.

Der Immobilienhandel, die Versicherungsgesellschaften und die Banken werden nach dieser Vorlage weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit, aber sie profitieren gleichzeitig mit Einsparungen von bis zu 700 Millionen Franken von einer verringerten Vorsteuerbelastung. Gleichzeitig sollen elementare Güter zum höheren Einheitssatz besteuert werden; dazu gehören Nahrungsmittel, Wasserdienstleistungen, Bücher, Zeitschriften, Radiokonzessionen, Medikamente, Futtermittel usw. Die Verteilungswirkungen dieser Vorlage sind ganz klar negativ, und wenn der Bundesrat etwas anderes vorrechnen will, dann, so muss ich Ihnen sagen, Frau Bundesrätin, bewegen Sie sich hier auf sehr wackligem Boden. Ich darf Sie an die Prognosen im Zusammenhang mit der Eintretenswahrscheinlichkeit einer Finanzkrise erinnern; ich glaube, solche theoretischen Modellrechnungen halten nicht stand. Diese Vorlage ist unsozial, sie ist ineffizient, sie ist teuer, sie wird Umstellungskosten von etwa einer Milliarde Franken zur Folge haben, sie ist politisch nicht durchsetzbar, und finanzpolitisch ist sie eine Blackbox - kein Mensch weiss, wie hoch die Mehr- bzw. Mindereinnahmen sein werden.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten, darauf zu reagieren: Rückweisung an den Bundesrat oder Nichteintreten. Wir sind ganz klar der Meinung, dass wir gar nicht auf diese Vorlage eintreten sollten. Der Rückweisungsantrag der Mehrheit zeigt, dass diese den mit der Rückweisung verbundenen Auftrag unpräzise formuliert hat; das ist irgendwie aus dem Stand heraus entstanden. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf wird nicht wissen, was sie mit diesem Rückweisungsantrag soll. Statt den Leerlauf noch mit unklaren Rückweisungsanträgen zu bereichern, bitte ich Sie, diese politisch und sozial unhaltbare Übung abzubrechen. Wie gesagt, Verwaltung und Parlament haben Gescheiteres zu tun, als Sandkastenspiele von alt Bundesrat Merz weiterzupflegen. Diese Totgeburt sollten wir heute mit einem Nichteintreten schicklich beerdigen.

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