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Baader Caspar · Nationalrat · 2010-12-15

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-15

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft, "Vereinfachung der Mehrwertsteuer", ging es eigentlich um zwei Vorlagen. Der Bundesrat hat dem Parlament am 25. Juni 2008 bekanntlich eine Botschaft mit zwei Vorlagen unterbreitet. Die Vorlage 1 beinhaltete eine Gesamtrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Diese wurde in der Sommersession 2009 vom Parlament angenommen und per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Die Vorlage 2 betrifft nur die Fragen eines einheitlichen Steuersatzes und der Ausnahmen. Diese Vorlage steht jetzt zur Diskussion.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat am 9. Februar 2009 beschlossen, zuerst den Beschluss beider Räte zur Vorlage 1 abzuwarten. Am 23. Juni 2010 hat dann der Bundesrat eine Zusatzbotschaft zur Vorlage 2 verabschiedet, und zwar betreffend die Förderung der Wirtschaft und des Wachstums. In dieser Zusatzbotschaft hat der Bundesrat drei Varianten aufgezeigt. Die erste Variante beinhaltet einen Einheitssatz und die weitgehende Elimination der Ausnahmen. Bei dieser Variante wird der Einheitssatz für die Mehrwertsteuer inklusive IV-Zusatzfinanzierung auf 6,5 Prozent beziffert. Die zweite Variante, die der Bundesrat aufgezeigt hat, beinhaltet einen Einheitssatz mit Ausnahmen und die dritte Variante ein Zwei-Satz-Modell mit einem Mehrwertsteuer-Normalsatz von 8 Prozent und einem reduzierten Satz von 3,4 Prozent. Letztere Variante umfasst eine weitgehende Elimination der Ausnahmen.

Unsere Kommission hat diese Vorlage 2 am 30. August 2010 beraten. In der Eintretensdebatte hat sich mit 16 zu 8 Stimmen ohne Enthaltung eine klare Mehrheit der Kommission für das Eintreten auf die Vorlage ausgesprochen. Hingegen wurde dann mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, die Vorlage sei an den Bundesrat zurückzuweisen, und zwar verbunden mit dem folgenden Auftrag, den Sie auch auf der Fahne finden:

1. Der Bundesrat hat dem Parlament eine Vorlage für eine Mehrwertsteuer-Revision nach dem Zwei-Satz-Modell mit Ausnahmen zu unterbreiten.

2. Als Ausnahmen zusätzlich zu jenen gemäss Artikel 21 Absatz 2 des Entwurfes zum Mehrwertsteuergesetz für den Einheitssatz gelten das Gesundheitswesen, das Bildungswesen, die Kultur, die Leistungen und Veranstaltungen im Sportbereich und die wohltätigen Institutionen.

3. Dem reduzierten Satz zu unterstellen sind die Nahrungsmittel, das Gastgewerbe sowie die Beherbergung.

4. Es sind die Auswirkungen der verschiedenen Varianten darzulegen.

5. Steuererhöhungen sind zu vermeiden.

Die Mehrheit der Kommission anerkannte zwar, dass ein Einheitssatz ohne Ausnahmen finanztheoretisch wünschenswert sein mag und einer Idealvorstellung entsprechen würde. Hingegen beurteilte die Mehrheit der Kommission dieses Vorhaben als unrealistisch und politisch nicht durchführbar. Die beiden einzigen Länder mit einem Einheitssatz sind heute Neuseeland und die Slowakei. Sie haben eine einfachere und nicht derart gewachsene Struktur wie jene der Schweiz.

Politisch betrachtet ist es nach Meinung der Mehrheit der Kommission eine Illusion zu glauben, man könne gegen den Widerstand all jener eine solche Mehrwertsteuerrevision mit einem Einheitssatz durchsetzen, die heute von Ausnahmen oder tieferen Steuersätzen profitieren. Das würde nämlich konkret heissen: gegen den Widerstand von 30 000 neu steuerpflichtigen Betrieben, gegen die Konsumenten von Nahrungsmitteln, gegen die Landwirtschaft, gegen die Sportverbände und gegen das gesamte Gesundheitswesen, um nur einige Beispiele zu nennen. Nach Meinung der Mehrheit der Kommission würde es die Schweizer Bevölkerung auch nicht verstehen, wenn das Brot teurer und der Ferrari billiger würde und das Gesundheitswesen einen zusätzlichen Teuerungsschub erleiden würde.

Eine Minderheit der Kommission verspricht sich von einem Einheitssatz eine Vereinfachung, einen Abbau an Bürokratie und damit ein Kosteneinsparungspotenzial sowie Wachstumsimpulse für die Wirtschaft, weil dadurch die Taxe occulte eliminiert werden könne. Zudem würde die Steuerlast für die meisten Produkte und Dienstleistungen wegen des tieferen Satzes sinken. Dies wird allerdings von der Mehrheit der Kommission bezweifelt.

Daher bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, heute auf die Vorlage einzutreten und diese mit dem eingangs erwähnten Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen.