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Frick Bruno · Ständerat · 2009-06-02

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-02

Wortprotokoll

Ich tue etwas, wofür ich eine Hemmschwelle übersteigen musste. Ich bin Mitglied der WAK und stelle einen Einzelantrag, und dafür bitte ich Sie um Verständnis. Noch in der WAK-Sitzung vom 7. Mai 2009 glaubte die Mehrheit - ich meine, ich war es, der sich der Stimme enthielt -, dass die Lösung, welche uns die Verwaltung vorschlug, besser sei als die Streichung gemäss Nationalrat. Die genaue Betrachtung nach der Sitzung aber hat mich überzeugt, dass die Streichung gemäss Nationalrat doch den Vorzug verdient. Es ist auch im Hinblick auf eine allfällige Differenz zum Nationalrat gut, wenn er unser Stimmenverhältnis kennt. Er hat nämlich hier ganz klar entschieden.

Worum geht es? Es geht um die Abtretung von Forderungen und um die Frage, was mit Mehrwertsteuerforderungen passiert, die im Zeitpunkt der Abtretung noch nicht fällig waren. Es ist heute die Regel, dass Unternehmen ihre künftigen Forderungen aus Lieferungen und geleisteter Arbeit als Sicherheit für Geschäftskredite an die Bank abtreten. Ohne Abtretung künftiger Forderungen gewähren Banken meistens keine Kredite. Das ist im Gewerbe so, das ist bei mittleren und ist sogar bei grossen Unternehmen regelmässig der Fall. Andere Fälle sind jene, wo Inkassounternehmen Forderungen einkaufen (Factoring). Sie zahlen vielleicht 10 bis 30 Prozent der Forderung und treiben sie auf eigenes Risiko ein. Das sind häufig auch Forderungen, bei denen die Steuer noch nicht deklariert und daher auch noch nicht fällig ist. Nach Absatz 4 läuft jeder Zessionar, also die Bank oder das Factoring-Unternehmen, welche die Forderung abgetreten erhalten, Gefahr, subsidiär für die Mehrwertsteuer zu haften. Was ist die Wirkung? Die Wirkung ist ganz einfach die, dass sie das Haftungsrisiko diskontieren, dass sich die Kredite also verteuern. Das Risiko, die Steuer nachträglich bezahlen zu müssen, verteuert die Kredite für die Unternehmer. Das schadet den KMU. Wir alle beklagen, dass zu wenige und zu teure Geschäftskredite vergeben werden. Hiermit verteuern wir die Kredite kraft Mehrwertsteuer.

Auch die Formulierung ist nicht geglückt, das sei beigefügt. Was ist eine "mitzedierte Mehrwertsteuer", wenn die Steuer gar noch nicht fällig ist? Eine Mehrwertsteuer ist eine Schuld, und eine Schuld kann man ja gar nicht zedieren. Abtreten kann man Guthaben, aber nicht Schulden. Ich meine deshalb, dass man die Formulierung dieses Absatzes, wenn er überhaupt Bestand haben sollte, nochmals genau anschauen müsste. Wesentlich aber ist: Absatz 4 in der Fassung des Bundesrates oder in der Fassung der Kommission ist eine Verschärfung des heutigen Mehrwertsteuerrechtes und bedeutet eine Verteuerung der Geschäftskredite.

Ich bitte Sie, davon abzusehen und dem Nationalrat zu folgen.