Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-06-02
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-02
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt Ihnen, sich hier dem Bundesrat anzuschliessen und auf die Erhöhung der Umsatzlimite von 100 000 auf 300 000 Franken für gewisse Institutionen zu verzichten.
Der Antrag, nichtgewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine oder gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuer zu befreien, tönt zwar auf Anhieb sympathisch; schliesslich sind wir alle dankbar für die Arbeiten, die in solchen Vereinen geleistet werden. Allerdings hat diese Privilegierung auch ihre Kehrseite, die nicht unbeachtet bleiben darf. Ein Umsatz von 300 000 Franken ist für einen ehrenamtlich geführten Verein beträchtlich. Wenn man vergleicht, dass ein Drittel aller Gastgewerbebetriebe einen Umsatz von unter 300 000 Franken hat, dann wird klar, dass es zu krassen Wettbewerbsverzerrungen kommen kann, wenn ein Verein zwar gemeinnützig ist, aber einen mehrwertsteuerbefreiten Gastro- oder Verkaufsbetrieb führen kann.
Eine Umsatzgrenze von 100 000 Franken erachtet Ihre Kommission bereits als beträchtlich; die Verdreifachung ginge aus ihrer Sicht aber eindeutig zu weit. Wenn solche grösseren Umschichtungen in Sachen Mehrwertsteuerbefreiung vorgenommen werden sollen, dann müssten wir diese im Rahmen von Teil B der Vorlage beschliessen. In Teil B sollen ja die Fragen von Befreiungen, Ausnahmen und Steuersätzen umfassend angegangen werden. In diesem Teil A hingegen möchte Ihre Kommission keine solchen massiven Ausweitungen der Steuerbefreiung vornehmen.
Sie müssen auch bedenken, dass diese Vereine für ihre Kernaufgaben bzw. Basiseinnahmen - Sportvereine für Eintritts- und Startgelder, kulturelle Vereine für Eintrittsgelder - schon heute und auch nach Teil A von der Steuer ausgenommen sind. Die Umsatzgrenze spielt also nur für die übrigen Umsätze eine Rolle, die Vereine noch erzielen, also wenn ein Verein z. B. noch eine Buvette oder den Verkauf von Büchern oder Sportartikeln betreibt. In diesen Bereichen stehen die Vereine aber in direkter Konkurrenz mit allen anderen Anbietern, für die ebenfalls die Grenze von 100 000 Franken gilt.
Wir sind uns bewusst, dass der Druck von Sportvereinen und anderen Kreisen hier beträchtlich ist. Ihre Kommission hat diesen Entscheid aber mit einem sehr klaren Resultat gefällt. Sie beantragt Ihnen nämlich einstimmig, dem Bundesrat zu folgen.