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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-06-02

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-02

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen vor, die Fassung von Bundesrat und Nationalrat zu übernehmen. Auf die Besteuerung des baugewerblichen Eigenverbrauchs soll in Zukunft verzichtet werden. Von der Mehrwertsteuer werden grundsätzlich Leistungen erfasst, die gegen Entgelt für eine andere Person erbracht werden. Beim Baueigenverbrauch geht es aber, wie der Begriff sagt, um eine Leistung für sich selbst respektive um eine Wertschöpfung, die im eigenen Betrieb erbracht wird. Solche Eigenleistungen werden aber weder in der Finanz- oder Versicherungsbranche noch im Gesundheits- oder Bildungswesen besteuert. Folglich ist es aus Sicht der Kommissionsmehrheit auch nicht nachvollziehbar, dass beim Bauen der Eigenverbrauch besteuert werden soll.

In der Kommission wurde noch die Frage diskutiert, ob mit der Steuerbefreiung des baugewerblichen Eigenverbrauchs eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber dem Baugewerbe entstehen könnte, wenn nämlich z. B. eine Versicherungsgesellschaft eine eigene Bauabteilung betreibt und deren Leistungen nicht versteuern muss, während das Bauunternehmen von nebenan seine Leistungen voll versteuern muss. Dieser Befürchtung wurde entgegengehalten, dass es unwahrscheinlich sei, dass eine Versicherungsgesellschaft oder ein institutioneller Anleger wegen dieser Mehrwertsteuerentlastung eine eigene Bauabteilung betreibt. Immerhin sei der Mehrwertsteuersatz in der Schweiz doch sehr niedrig und die Einsparungen wären bescheiden, gemessen an den Risiken, die eine Versicherungsgesellschaft umgekehrt betreffend Auslastung oder Haftungsfragen selber tragen müsste.

Die Nichtbesteuerung der baugewerblichen Eigenleistungen ist aber aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission auch eine Frage der Kohärenz. Man sollte die baulichen Eigenleistungen nicht anders behandeln als andere Eigenleistungen. Die Steuerausfälle durch die Nichtbesteuerung der Baueigenleistungen schätzt der Bundesrat auf ungefähr 30 Millionen Franken. Die Einnahmen betragen heute nämlich rund 50 Millionen Franken; davon kann aber später ein Teil als Vorsteuer wieder abgezogen werden.

Die Minderheit argumentiert gegen den Verzicht auf die Besteuerung von Baueigenleistungen damit, dass dadurch erstens eine beträchtliche Steuerlücke entsteht und dass zweitens diese Änderung auch massive Auswirkungen auf die Strukturen in der Branche haben könnte. Leidtragende sind möglicherweise die kleinen Bauunternehmungen, wenn nämlich Immobilienfirmen oder auch Versicherungen oder Banken zur Erstellung ihrer Anlageobjekte in Zukunft eigene Bauabteilungen führen und damit beträchtlich Geld sparen können. Damit würde gegenüber kleinen Baufirmen ein unfairer Konkurrenzvorteil geschaffen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Mehrheit und damit dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen.