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David Eugen · Ständerat · 2009-06-02

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-02

Wortprotokoll

Man darf bei dieser Bestimmung auch gewisse grundsätzliche Überlegungen anstellen. Im Prinzip ist es klar, dass wir im EU-Markt sind und von uns deshalb erwartet wird - wir sehen das immer mehr -, dass wir uns einigermassen an die gemeinsamen Marktregeln halten und keine ungerechtfertigten Privilegien schaffen. Hier stehen wir wieder an einem Punkt, wo wir sagen, dass wir bewusst eine Nichtbesteuerung vornehmen und eine Steuerlücke ins Gesetz aufnehmen und damit Konkurrenzvorteile für unsere Standorte schaffen wollen. Ich glaube, das ist keine kluge Standortpolitik. Es mag kurzfristig einen Vorteil bringen, wenn wir einen Nichtbesteuerungstatbestand ins Gesetz aufnehmen. Aber über kurz oder lang werden die Konkurrenten in den anderen Ländern diesen Nichtbesteuerungstatbestand feststellen. Sie werden dann an ihre Regierungen gelangen und sagen, dass es nicht in Ordnung ist, dass die Schweiz die Standortregeln nicht einhält und einen Nichtbesteuerungstatbestand geschaffen hat, beispielsweise für Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen. Den kurzfristigen Erfolg, den wir hiermit vielleicht für eine gewisse Zeit haben, werden wir langfristig wieder verspielen; wir werden wieder in zusätzliche Auseinandersetzungen verwickelt, die wir nach meiner Meinung nicht nötig haben.

Ich glaube, wir sollten bei der Marktordnung vom Prinzip ausgehen, dass wir die Standortvorteile, die wir unseren Unternehmen in der Schweiz geben wollen, nicht mit Abweichungen von den Standards, wie sie für die Marktordnung gelten, schaffen sollten. Wir sollten dies vielmehr mit tiefen Steuern tun, mit einer Administration und einer Verwaltung, die für die Unternehmen eintritt und ihnen geringstmögliche bürokratische Aufwände entgegenstellt usw. Nichtbesteuerungstatbestände zu schaffen, um den Standort zu fördern, halte ich hingegen nicht für klug.

Ich bitte Sie daher, hier der Mehrheit zu folgen.