Müller Thomas · Nationalrat · 2009-06-05
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-05
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion stimmt mit der Mehrheit und lehnt den Antrag der Minderheit ab. Herr Schwander hat darauf hingewiesen, dass ein Drittel des gesamten Nachtrags Ib auf das EJPD entfällt. Das ist richtig: im Wesentlichen auf den Asylbereich. Aber sehen Sie auch, dass beim Asylbereich bei den Kosten im Moment zwei Tendenzen erkennbar sind. Einerseits wird der Spareffekt der Asylgesetzrevision nach der einmaligen Kostensteigerung 2008 in den Jahren 2009 bis 2011 zum Tragen kommen. Andererseits ist die Zahl der Asylgesuche wieder angestiegen, und das ist der zentrale Grund für diesen Nachtragskredit. Bei der Erstellung des Voranschlags war das Bundesamt für Migration aufgrund der Tendenzen des ersten Halbjahrs 2008 noch von 10 000 Asylgesuchen ausgegangen, jetzt muss von 15 000 ausgegangen werden.
Der Bundesrat und das EJPD reagieren auf diese neue Situation nicht nur mit einem Nachtragskredit, sondern auch mit konkreten Massnahmen. Das Dublin-Abkommen wird umgesetzt, und es ist zweckmässig, dass das Bundesamt für Migration bei den Verfahren nun ein zusätzliches Schwergewicht auf den Anfang der Verfahren legt, damit eben Rückschaffungen nach dem Dublin-Abkommen durchgesetzt werden können. Als weitere Massnahmen hat der Bundesrat per 1. April dieses Jahres Serbien und Kosovo zu "safe countries" erklärt, und bezüglich Iraks bestehen differenzierte Regelungen.
Die von der Minderheit beantragte Kompensation von 51,7 Millionen Franken im Haushalt des EJPD ist schlicht nicht möglich. 66 Prozent der Ausgaben des EJPD sind gebunden. Bei den Minderausgaben von etwa 40 Millionen Franken im Jahr 2008 handelt es sich zum Teil lediglich um zeitliche Verschiebungen von Verpflichtungskrediten, und die Personalausgaben im EJPD machen 25,6 Prozent aus. Die Personalsituation ist ausgereizt, wie Frau Heim zu Recht gesagt hat. 2008 wurden Rückstellungen von 19,9 Millionen Franken für Überzeitguthaben gebildet, eine Kompensation ist also schlicht ausgeschlossen.
Zum Schluss, meine lieben Kollegen von der SVP, eine parteipolitische Überlegung: Sie wissen, dass eine bürgerliche Mehrheit in diesem Rat Ihr Anliegen und mein Anliegen und das Anliegen der überwiegenden Mehrheit unserer Fraktion ist. Dies setzt aber voraus, dass Sie Notwendiges mittragen, damit wir dann, wenn wir Nichtnotwendiges ablehnen wollen, auch eine gemeinsame Allianz haben. Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie dem Nachtrag Ib zu.