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preparatory:AB 128980

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-05

Wortprotokoll

Die Kontroverse, die wir mit der Europäischen Union in Sachen Steuern haben, beruht darauf, dass die EU sagt, die Schweiz würde das Freihandelsabkommen von 1972 verletzen. Wir sind der Auffassung, das sei nicht so. Wir haben uns diesem Vorwurf von Anfang an vehement widersetzt.

Wir haben es auch abgelehnt, mit der Europäischen Kommission über eine Steuerreform in Verhandlung zu treten. Wir haben vielmehr in bisher vier Etappen einen Dialog geführt und haben besonders am Anfang die Vertreter der Europäischen Kommission auch immer wieder über unser Steuersystem informieren müssen. Wir mussten ihnen sagen, dass wir drei Ebenen haben. Wir mussten ihnen sagen, dass jeder Kanton eine eigene Verfassung hat, dass jeder Kanton sein eigenes Steuergesetz hat, dass jeder Kanton das Referendum bei den Ausgaben kennt. Wir mussten Aufklärungsarbeit leisten, auch im Zusammenhang mit den sogenannten kantonalen Steuerstatus, als da sind jene für die Holdings, die gemischten und die Verwaltungsgesellschaften. Ich glaube, es ist uns gut gelungen, den Boden zu präparieren. Auf der anderen Seite ist es uns auch gelungen anzubringen, dass die Europäische Union ihrerseits ein Beihilferegime, sprich ein Subventionsregime, hat, das in diesem Ausmass in der Schweiz unbekannt ist, und dass wir deshalb nicht bereit wären, in Verhandlungen über unsere Steuersouveränität einzutreten. Das haben wir klargemacht. [PAGE 1085]

In diesem Dialog ist jetzt der Punkt erreicht, bei dem ich glaube, dass wir von uns aus, autonom, eine weitere Steuerreform ins Rollen bringen können, und zwar eine Steuerreform, die auch auf den heutigen Steuerstatus der Kantone beruht. Wir wollen zwar die Frage der Domizilgesellschaften prüfen, aber wir wollen nicht Steuerstatus abschaffen. Insofern ist die Forderung, dass man das gegen die Personenfreizügigkeit in die Waagschale wirft, eine Forderung, die nicht nötig ist. Die Personenfreizügigkeit gehört in ein ganz anderes Gebiet als Steuerprobleme. Wir finden, es hiesse, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, wenn man diese Motion annähme.

Auch in diesem Fall werden wir die Steuerstatus der Kantone verteidigen; wir werden unser Steuersystem verteidigen. Ob man es aber jetzt gegen die Personenfreizügigkeit aufwiegen soll? Der Bundesrat ist klar der Meinung, das sollte man nicht tun. Er lehnt diese Motion deshalb ab.