Müller Philipp · Nationalrat · 2009-06-05
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-05
Wortprotokoll
Wie erwähnt sind wir jetzt in der Schlussphase der Differenzbereinigung. Wir haben hier bei Artikel 10 eine der zwei Differenzen, die gemäss den Anträgen der Kommission, der WAK-NR, verbleiben. Hier geht es um die Befreiung von der Steuerpflicht, um den Steuerfreibetrag, insbesondere für Sportvereine. Wir haben in diesem Plenum damals einen Freibetrag von 300 000 Franken beschlossen, entgegen dem bundesrätlichen Antrag, der auf 100 000 Franken lautete. Der Ständerat hat den bundesrätlichen Antrag auf 100 000 Franken übernommen.
Die WAK hat nun beschlossen, in Artikel 10 einen Freibetrag von 150 000 Franken zu verankern, aus dem einfachen Grund, weil es dabei um das bisherige Recht geht. Wir würden mit dem Betrag von 150 000 Franken also das bisherige Recht weiterführen. Wir sind überzeugt - entsprechende Gespräche haben wir auch geführt -, dass sich der Ständerat in dieser Position der Fassung unserer Kommission anschliessen wird, und ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.
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