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Müller Philipp · Nationalrat · 2009-06-05

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-05

Wortprotokoll

Kollege Schelbert, das ist in etwa die gleiche Frage, die soeben gestellt worden ist, einfach anders formuliert. Wenn die Mehrwertsteuer auf eine Gesundheitsleistung geschlagen wird, dann weiss ja die Krankenkasse, dass hier offensichtlich optiert worden ist; da sind wir uns wohl einig. Das heisst, die Krankenkasse weiss auch, dass optiert worden ist, weil Vorsteuerabzüge gemacht werden. Die Krankenkasse wird genauso intervenieren, wenn sie Mehrwertsteuerbelastungen auf den Gesundheitsleistungen tragen muss, ohne dass die Tarife dieser betreffenden Leistungserbringerin entsprechend tiefer sind. Sie weiss ja: Mehrwertsteuer auf der Rechnung heisst automatisch Vorsteuerabzug auf den Einkäufen. Das scheint doch einfach logisch.

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