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Hutter Markus · Nationalrat · 2009-03-18

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-18

Wortprotokoll

Ich spreche nicht zum Bankgeheimnis, ich richte keine Vorwürfe an die Adresse irgendwelcher Exponenten, weder an die der Indianer noch an die der Kavallerie, sondern ich spreche zur dringlichen Interpellation der FDP-Liberalen Fraktion 09.3044, welche die im Geld schwimmende Postfinance zur Versorgung anderer, weniger liquider Banken mit Liquidität durch die Verbriefung von Hypotheken verpflichten will. Damit wird zwar nicht die Vergangenheit bewältigt, aber eine konstruktive Lösung zur Sicherstellung des Interbankenmarktes und damit zur Verbesserung der Kreditversorgung vorgeschlagen.

Der Interbankenmarkt funktioniert ungenügend, und verschiedene Institute verfügen über zu viel Liquidität. Insbesondere Postfinance legt einen grossen Teil der Überschussliquidität im Ausland an, was Gefahren birgt und der Schweiz wenig volkswirtschaftlichen Nutzen bringt. Während es für Hausbesitzer und Gewerbe zurzeit keine Kreditklemme gibt, besteht eine solche bei grösseren Unternehmen, insbesondere bei grossen Exportfirmen, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf unsere dringliche Interpellation ausführt. Während die Kreditvolumina bis November 2008 noch gestiegen sind, hat sich die Lage am Schweizer Kreditmarkt leicht verschärft. Das Vertrauen zwischen den Banken ist noch nicht zurück, und die Risikoprämien für Kredite sind beispiellos hoch. Auch die Tiefzinspolitik der Notenbank zeigt aufgrund dieser hohen Risikoprämien wenig Wirkung. Zusätzlich wird diese restriktive Kreditsituation dadurch erschwert, dass die Statistik der rasch ändernden Realität hoffnungslos hinterherhinkt.

Die Rückführung der Überschussliquidität in den Interbankenmarkt würde der Volkswirtschaft nützen und die Grossbanken bei deren volkswirtschaftlich wichtigen Aufgaben unterstützen. Der Bundesrat hat mit der Änderung der Pfandbriefverordnung ein geeignetes Instrument für die Rückführung der Mittel geschaffen. Die angepasste Verordnung erlaubt es Postfinance sowie Banken mit Überschussliquidität, verbriefte Schweizer Hypotheken vor allem von Grossbanken zu erwerben und diesen damit indirekt Geld zur Verfügung zu stellen.

Der Bund als Eigentümer der Post hat sowohl 6 Milliarden Franken für das Rettungspaket der UBS investiert als auch mehrere Hundert Millionen Franken für Konjunkturprogramme bereitgestellt. Für den Bundesrat als Eigentümer der Bank ist es wichtig, richtig und nötig, dass er der Post die aktive und grösstmögliche Beteiligung an den neuen Pfandbriefverschreibungen vorschreibt und damit den Interbankenmarkt sowie die Exportwirtschaft unterstützt. Es ist deshalb unverständlich, dass der Bundesrat in seiner Antwort schreibt, eine direkte Einflussnahme auf die Anlagetätigkeit der Bank sei nicht möglich. Wir erinnern immerhin daran, dass die Post als Monopol mit Staatsgarantie mit dem Auftrag zur Grundversorgung mit Zahlungsdienstleistungen den goldenen Boden für die Postfinance gelegt hat. Es widerspricht jedem Wettbewerbsverständnis, dass in der Schweiz ein Staatsbetrieb wie die Post Finanzdienstleistungen anbietet und derselbe Staat keinen Einfluss auf die Anlagetätigkeit bezüglich der damit erworbenen Gewinne ausüben will.

Die FDP-Liberale Fraktion freut sich, dass aus der Sicht des Bundesrates kein Hindernis besteht, an den neuen Pfandbriefemissionen teilzunehmen. Für uns ist die rasch wirksame Massnahme einer aktiven und grösstmöglichen Beteiligung an den neuen Pfandbriefverschreibungen sinnvoller als die Erteilung einer Banklizenz für Postfinance, womit das Geld der Post weitere Jahre im Ausland angelegt würde. Zudem wäre eine Befreiung von der Staatsgarantie und die vollständige Unterstellung unter die Finma und Basel II für eine mit Banklizenz versehene Postfinance mit langwierigen [PAGE 447] Gesetzesprozessen im Parlament verbunden. Postfinance kennt zudem nicht einmal Eigenkapitalvorschriften. Heute kann Postfinance einzelgeschäftsbezogene Risiken durch besondere Kooperationsmodelle an Banken übertragen. Anders mit einer Banklizenz: Nicht nur die Verantwortung, auch die Kultur würde ändern. Selbst eine autonome Postfinance besässe eine Service-public-Kultur. Kredite würden an Unternehmen und Hausbesitzer vergeben, die normale Kreditbedingungen nicht erfüllen. Bei einer solchen Krise würde der Bund, wenn eben hier diese Kredite grosszügig durch eine Postbank vergeben würden, auch bei einer Ausgliederung von Postfinance aus dem Postkonzern haften, da die Post weiterhin Mehrheitsaktionärin von Postfinance wäre. Daraus ergeben sich eine Vertrauenshaftung aus Konzernrecht und ein faktischer Beistandszwang von Bund und Post.

Nötig ist vielmehr, dass der Interbankenmarkt wieder in Schwung kommt. Den Lösungsweg hier hat der Bundesrat eröffnet, indem er die Pfandbriefverordnung geändert hat. Damit kann Postfinance mehr Pfandbriefemissionen zeichnen und dazu beitragen, den betroffenen exportorientierten Unternehmen zu helfen. Wir fordern deshalb die Post auf, Schuldpapiere der Pfandbriefbank zu kaufen und so ihre Überschussliquidität mit der Verbriefung von Hypotheken zum Wohl der Schweizer Volkswirtschaft in die Schweiz und den Interbankenmarkt zurückzubringen. Vom Bundesrat erwarten wir eine entsprechend klare Vorgabe für die Post und aktive Einflussnahme.