preparatory:AB 129146
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-18
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, den Antrag der Minderheit Schelbert zu unterstützen und die Optionsmöglichkeit für die Unterstellung unter die Mehrwertsteuer nicht weiter auszudehnen, als Ihnen das der Bundesrat beantragt.
Warum? Es ist eben nicht eine technische Frage, sondern es geht um eine grundsätzliche, rechtspolitische Entscheidung. Das Gesetz sieht vor, dass verschiedene Leistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Dazu gehören zum Beispiel die Spitalbehandlung, die ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Leistungen im Bereich von Kultur, Bildung und Erziehung usw. Die Liste finden Sie in Artikel 21. Diese Ausnahmen sind politische Wertungen.
Wenn sich nun jemand freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen lässt, hat er zwar den Vorteil, dass er den Vorsteuerabzug geltend machen kann, was für die Abnehmerinnen und Abnehmer aber klar eine Mehrwertsteuerbelastung zur Folge hat. Jetzt sieht bereits der Entwurf des Bundesrates erweiterte Optionsmöglichkeiten vor. Die Option kann zum einen rückwirkend auf den Beginn einer Steuerperiode erklärt und muss schliesslich nicht mehr fünf Jahre beibehalten werden, sondern kann auch nur für ein Jahr gewählt werden. Die Versteuerungsoption ist auch nur für einzelne Vertragsverhältnisse einer Ziffer möglich, während heute für eine ganze Ziffer optiert werden muss.
Die Mehrheit der WAK will nun diese Optionsmöglichkeiten auf jedes einzelne Vertragsverhältnis für Leistungen nach Artikel 21 Absatz 2 erweitern. Es gibt keinerlei Einschränkungen mehr, es gibt insbesondere keinerlei Einschränkungen in Bezug auf die Abnehmerinnen und Abnehmer der Leistungen. Was heisst das jetzt konkret? Damit können Leistungsanbieter auf dem Buckel von Privaten Steueroptimierungen vornehmen. Jeder Arzt, jedes Spital, jede Bildungseinrichtung kann sich der Besteuerung unterstellen und damit den Vorsteuerabzug geltend machen. Dafür wird die Leistung an die Konsumentinnen und Konsumenten mit der Mehrwertsteuer belastet. Das ist eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Nun soll aber diese erweiterte Optionsmöglichkeit eröffnet werden, und ein Stück weit hat es natürlich der Bundesrat mit seinem Entwurf vorweggenommen. Man hätte sich eher überlegen sollen, ob man diese Optionen nur für Leistungen an Unternehmen vorsieht, wie das zum Beispiel in Deutschland der Fall ist. Vielleicht wird der Ständerat dies prüfen. Aber wenn man diese Erweiterung schon vorsieht, so sollte man mindestens nicht noch zusätzlich die Ausweitungen vornehmen, wie sie jetzt die Mehrheit der Kommission beantragt, nämlich die Rückwirkung auf jedes einzelne Vertragsverhältnis und die Ausdehnung, dass das für nur ein Jahr gewählt werden kann.
Ich bitte Sie also, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und die Option Erweiterung gemäss Mehrheit der Nationalratskommission abzulehnen. Zu erwähnen ist noch, dass die Annahme des Mehrheitsantrages zu weiteren Mindereinnahmen des Bundes von geschätzten 10 Millionen Franken führen würde.