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Schelbert Louis · Nationalrat · 2009-03-18

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-03-18

Wortprotokoll

Bei Artikel 38 Absatz 1 unterstützen wir Grünen nicht den Antrag der Minderheit, sondern jenen der Mehrheit. Die Saldo- und Pauschalbesteuerung ist eine jener Massnahmen, die klar und eindeutig zu einer Vereinfachung für jene führen, die die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten. Ich habe Ihnen in der Eintretensdebatte gesagt, diese Vorlage hätte auch Vorteile. Dies ist einer der Vorteile, den wir Grünen in der Vorlage 1 sehen.

Die Mehrwertsteuer ist kompliziert. Das Versprechen, das vor der Volksabstimmung über die Einführung der Mehrwertsteuer abgegeben worden ist - die Schweiz werde ein einfach zu handhabendes Mehrwertsteuersystem pflegen -, hat sich nicht erfüllt. Immerhin sind die gröbsten Auswüchse in der Zwischenzeit behoben worden. Es sieht auch so aus, als habe die Steuerverwaltung aus früher gemachten Fehlern gelernt und als lasse sie heute die nötige Konzilianz walten.

Trotzdem ist die Mehrwertsteuer bei der effektiven Abrechnungsmethode auch so noch sehr kompliziert. Nach Angaben in der Botschaft rechnet heute rund ein Drittel der 320 000 Steuerpflichtigen mit dieser Methode ab. Zu ihnen können sich mit der Annahme des Antrages der Mehrheit noch einmal rund 16 000 Betriebe gesellen. Das macht ihre Buchhaltung leichter und ihr Abrechnungswesen natürlich erst recht. Sie sollen allerdings gegenüber jenen, die detailliert abrechnen, nicht bevorteilt werden.

Die Mindereinnahmen sind nicht unerheblich und betragen nach Angaben des Bundesrates 30 bis 50 Millionen Franken. Ein guter Teil der Erhöhung der Grenzen lässt sich mit der aufgelaufenen Teuerung begründen. Dasselbe gilt bei der Erhöhung der Zahllastgrenze. In diesem konkreten Fall - ich betone: in diesem konkreten Fall - ist unsere Fraktion bereit, im Interesse der administrativen Vereinfachungen für relativ kleine Betriebe über ihren Schatten zu springen und die Ausfälle in Kauf zu nehmen. Es handelt sich aber um eine Ausnahme.