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preparatory:AB 129213

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-18

Wortprotokoll

Was Ihnen mit dem Minderheitsantrag vorgeschlagen wird, ist ganz einfach: Wir empfehlen Ihnen, bei der geltenden Version des Gesetzes zu bleiben, wenn es um die Abrechnung mit der Saldosteuermethode und mit Pauschalsätzen geht. Bisher galt, dass mit dem einfachen Instrument der Saldobesteuerung arbeiten kann, wer einen Umsatz von maximal 3 Millionen Franken hat und Steuern in der Höhe von maximal 60 000 Franken zu berappen hat.

Wenn wir jetzt hier diese Grenzen auf 5 Millionen Franken Umsatz beziehungsweise 100 000 Franken erhöhen, ergeben sich Steuerausfälle in der Höhe von mindestens 30 Millionen Franken. Wie ist das zu erklären, wenn man davon ausgeht, dass man eigentlich auch mit einer Pauschalbesteuerung etwa gleich viel Steuern bezahlen muss, wie dann, wenn man effektiv abrechnet? Das hat natürlich damit zu tun, dass man sich als kleinere oder mittlere Unternehmerin bzw. als kleiner oder mittlerer Unternehmer zum einen überlegt, welche Methode für einen einfacher ist; das ist klar: die Pauschalbesteuerungsmethode ist eine Vereinfachung der Abrechnung. Man kann sich aber zum anderen auch überlegen, ob man damit allenfalls etwas an Steuern sparen kann. Nur so ist es möglich, dass es hier überhaupt zu Steuerausfällen kommt.

Wir haben zudem noch andere Artikel im Gesetz geändert beziehungsweise werden sie noch ändern. Es ist nämlich möglich, in einem rascheren Rhythmus zwischen den beiden Besteuerungsmethoden zu wechseln, als das bis heute der Fall war. Dieser schnellere Wechsel macht ja nur Sinn, wenn man sich davon auch finanziell etwas verspricht. Wenn es ja so ist, dass man generell die einfachere Methode anwenden möchte und unterhalb dieser Grenzen ist, ist es klar, dass man bei der Pauschalbesteuerungsmethode bleibt; wenn es einen Grund gibt, wieder zur effektiven Besteuerung zurückzuwechseln, so wohl nur, weil man sich davon eine tiefere Steuerrechnung verspricht.

Im Moment ist es so, dass etwa ein Drittel der 320 000 Steuerpflichtigen nach dieser Methode, mit der Saldobesteuerung und den Pauschalsteuersätzen, abrechnet. Wenn wir die Grenze erhöhen, wird es zwischen 10 000 und 15 000 zusätzliche Steuerpflichtige geben, die die Möglichkeit haben, so abzurechnen. Herr Bundespräsident Merz sagt ja eigentlich immer, wenn wir in irgendeiner Art Steuerausfälle bzw. Mehrausgaben produzieren, dass eine Gegenfinanzierung vorhanden sein müsse. Diese sehe ich hier nicht, und solange dies nicht der Fall ist, möchte ich Sie bitten, beim alten System zu bleiben.