preparatory:AB 129255
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-18
Wortprotokoll
Ich vertrete die Minderheit, und erneut ist die Minderheit identisch mit der Position des Bundesrates. Es geht um die Frage, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit man im Zusammenhang mit der Einfuhrsteuer den Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Im Entwurf des Bundesrates wird eine ganz klare Bedingung formuliert, die erfüllt sein muss, wenn man diese Vorsteuer abziehen will, nämlich dass man über das Original des Einfuhrdokumentes verfügt. Die Mehrheit streicht diese Bedingung. Das heisst, in der Fassung der Mehrheit gibt es keine Bedingungen mehr, die erfüllt sein müssen, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Man kann mit irgendwelchen Dokumenten, von denen man glaubt, dass sie aussagekräftig sind, operieren.
Das ist eine vollkommen unmögliche Position, und zwar aus einem ganz einfachen Grund, den uns die Verwaltung in den Kommissionsberatungen x-mal in aller Klarheit vor Augen geführt hat - aber die Mehrheit wollte das einfach nicht hören. Ich lese Ihnen hier den entscheidenden Satz vor und bitte Sie, das wirklich aufzunehmen und ihre Entscheidung beeinflussen zu lassen. Es heisst nämlich: "Die Vorsteuer, die man bei der Einfuhrsteuer abziehen will, ist nur auf dem Einfuhrsteuerdokument vermerkt." Das heisst, es gibt gar keine anderen Dokumente, die man beiziehen könnte, um diesen Abzug geltend zu machen. Und ausgerechnet diese Bedingung soll hier entfallen. Das ist einfach sinnlos. Die Verwaltung hat klar gesagt: Wir müssen so arbeiten, wir haben gar keine andere Grösse, auf die wir zurückgehen können. Selbst wenn wir es hier nicht im Gesetz haben, muss man auf anderen Wegen gegenüber den Steuerpflichtigen so operieren, dass sie eben dieses Dokument beibringen. [PAGE 480]
Ich glaube, es ist nicht sinnvoll - und schon gar nicht in einer Gesetzesrevision, die sich unter das Vorzeichen der Vereinfachung gestellt hat -, dass man ausgerechnet dieses einfachste aller Dokumente, über das man ja sowieso verfügt, wenn man Waren importiert, nicht vorweisen muss. Es ist nicht sinnvoll, dass man ausgerechnet diese Bedingung, das Einfuhrdokument vorzuweisen, streichen will und es damit allen schwer macht, diese Vorsteuer mit irgendwelchen anderen Dokumenten abziehen zu können.
Ich bitte Sie, hier wirklich auf der Position des Bundesrates zu politisieren und so zu entscheiden und nicht der Mehrheit zu folgen.