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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2009-03-11

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Absatz 4 von Artikel 15 ist eine zentrale Bestimmung für das Inkasso der Mehrwertsteuer. Wenn Sie eine Leistung beziehen, auf der Mehrwertsteuer erhoben wird, bezahlen Sie die Mehrwertsteuer, und Sie gehen doch selbstverständlich davon aus, dass diese Mehrwertsteuer abgeliefert wird - nicht zum Vergnügen der Steuerverwaltung, sondern weil der Staat ein Anrecht auf dieses Geld hat. Es soll mir mal jemand erklären, warum man die Forderung nach korrekter Steuerablieferung nicht durchsetzen will! Ich als Konsumentin möchte, dass jemand, der für mich eine Leistung erbringt, für die ich ihm Mehrwertsteuer bezahle, dem Bund dieses Geld zurückbezahlt - weil es nicht sein Geld ist. Es ist mein Geld, das ich als Steuer bezahle. Und ich beharre darauf, dass es dem Bund zugutekommt.

Im Bereich des Inkassos haben wir nun Probleme, insbesondere dann, wenn die Unternehmen ihre Forderungen einer Bank abtreten, zahlungsunfähig werden und die Mehrwertsteuer auf diesen Forderungen nicht mehr abliefern können. Es geht hier nicht um eine Bagatelle. Es geht hier um einen dreistelligen Millionenbetrag. Und wenn ich mir zu Beginn gestattet habe, etwas zu lachen, als der "rapporteur" deutscher Sprache sagte, diese Vorlage sei aufkommensneutral, dann sehen Sie hier einen der Gründe dafür. Was die Kommission hier beschlossen hat, ist eine weitere Lücke. Wenn wir hier der Mehrheit folgen, können Sie nicht mehr im Ernst von aufkommensneutraler Mehrwertsteuer reden.

Sie haben vorher Herrn Bischof gehört. Auch in der Kommission wurden so groteske Argumente gegen diesen Passus angeführt wie zum Beispiel: "Gemäss der Bestimmung des bundesrätlichen Entwurfes schafft sich der Bund durch den Zufall einer Übertragung" - um Himmels willen: Übertragen Sie denn Ihre Dinge der Bank per Zufall? - "einen zusätzlichen Steuerschuldner. Wir sollten aber im Bereich der Haftung nicht solche zufälligen Steuertatbestände einführen." Entschuldigung: Mehrwertsteuer abliefern ist kein Zufall! Es ist rechtlich geregelt, wer worauf Mehrwertsteuer abliefern muss.

Interessant ist: Vorher, in der Diskussion über den Baueigenverbrauch, wurde das Hohelied der EU gesungen, dort habe man das nicht. Kein Befürworter der Regelung gemäss Kommission hat hier gesagt, wie es in Deutschland steht: In Deutschland hat man sogar die volle Haftung. Im Sinne eines Konsequenztrainings müssten Sie hier also mit der Minderheit stimmen.

Ich zitiere auch noch aus der Botschaft, Seite 6956. Heute ist es so: "Der Zessionar (also z. B. die Bank) erhält die in den Forderungen enthaltene Steuer; er ist aber nicht zur Ablieferung an den Bund verpflichtet. Der Zessionar erzielt dadurch einen ihm nicht zustehenden finanziellen Vorteil." Das kann doch nicht wahr sein, dass Sie wirklich so etwas wollen. Das gilt vor allem für jene, die immer behaupten, sie unterstützten auch die kleinen Leute! Die Vertreter der Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten sollten hier dringend mit der Minderheit stimmen. Herr Wandfluh, hier geht es doch nicht um das Interesse der Steuerverwaltung, hier geht es um das Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten. Es geht darum, rechtmässig erhobene Steuern auch einziehen zu können. Wenn diese einer Bank abgeliefert wurden - was hoffentlich ja nicht per Zufall geschieht, sondern mittels Vertrag -, dann hat halt die Bank zu haften, wenn jener, der die Forderungen an die Bank abgetreten hat, die Mehrwertsteuer nicht mehr abliefern kann.