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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2009-03-11

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-11

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen.

Die Formulierung in Artikel 15 Absatz 4 mag aus Sicht der Steuerverwaltung wünschbar sein. Durch Hinzufügen eines zweiten, sozusagen künstlichen Steuersubjekts zu dem effektiv Steuerpflichtigen verkleinert sie das Risiko, Debitorenverluste einstecken zu müssen. Aber es darf doch nicht sein, dass Banken, Finanzinstitute, Inkasso- oder Factoring-Unternehmen, welche Forderungen aus steuerbaren Lieferungen und Dienstleistungen übernehmen, gleichzeitig das Risiko übernehmen, dass der abtretende Schuldner seine Mehrwertsteuer nicht richtig abrechnet.

Wenn die Bank meines Kunden auch subsidiär für die Bezahlung meiner gelieferten Ware haften würde, hätte ich natürlich Freude und würde als Unternehmer hie und da auch besser schlafen. Das Risiko ist und bleibt aber beim Staat, auch hier bei der Mehrwertsteuer, genau gleich, wie das Risiko beim Staat ist, dass der Zedent den Gewinn, der aus dem Geschäft resultiert, nicht richtig versteuert. Auch für die Bezahlung der Gewinnsteuer kann die Bank nicht haften, das ist die Angelegenheit des Zedenten. Das Steuersubjekt ist in jedem Fall der Leistungserbringer. Bezüglich dieses Leistungserbringers gibt es auch gewisse Sicherstellungsmöglichkeiten; ich verweise hier auf Artikel 95 dieses Gesetzes. Zudem würde eine solche subsidiäre Haftung der Banken ganz praktische Schwierigkeiten bei der Ermittlung der abzuliefernden Steuer ergeben, wenn die Steuerforderung beim Zessionar statt beim steuerpflichtigen Zedenten eingefordert werden müsste.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen.