Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2009-03-11
Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-11
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion um Eintreten auf die Vorlage, Ablehnung des Rückweisungsantrages der Minderheit Leutenegger Oberholzer und des Rückweisungsantrages Zisyadis und in der Detailberatung um weitgehende Unterstützung der Mehrheit.
Die Vorlage, wie sie heute dem Parlament vorgeschlagen wird, nähert die Mehrwertsteuer dem an, was sie im Grundsatz eigentlich sein sollte: eine allgemeine Konsumsteuer, die auf die Vermögensverwendung zu Konsumzwecken abzielt. Die Vorlage bringt lange versprochene Entlastungen, sie bringt Vereinfachungen, und sie bringt vor allem mehr Rechtssicherheit. Die Kommission des Nationalrates hat am Entwurf des Bundesrates in einer intensiven Debatte noch Verbesserungen angebracht, dies im Sinne einer gut funktionierenden, rechtssicheren, anwendungsfreundlichen und wettbewerbsneutralen Mehrwertsteuer. Der Bundesrat hat die Zweiteilung der Botschaft beschlossen, damit Teil A möglichst rasch behandelt werden kann. Teil A konzentriert sich auf die technischen Fragen. Kollege Bischof ist im Detail darauf eingegangen, ich kann mich hier entsprechend kurz halten.
Die technischen Anpassungen wurden losgelöst von der Frage der Steuerausnahmen und der Frage der Zahl der Steuersätze beraten. Teil B dürfte dann natürlich entsprechend grosse Diskussionen auslösen. Ich äussere mich zu Teil B dann zu gegebenem Zeitpunkt und verzichte heute darauf.
Bezüglich der Abgrenzung zwischen den Teilen A und B haben wir in der Beratung in der WAK eine kleine Sünde begangen, indem wir bei Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe c die Grenze für die Befreiung von der Steuerpflicht für [PAGE 309] nichtgewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen im Inland bereits auf 300 000 Franken erhöht haben. Dies war ein rein politisch motivierter Entscheid. Ich bin der Meinung, dass er grundsätzlich richtig ist, aber zum falschen Zeitpunkt kommt. Ich könnte mir vorstellen, dass der Ständerat darauf zurückkommen wird und es nach Teil B verschiebt.
Bezüglich der Spenden hat die Kommission durch die Definition der Spende als Nichtentgelt und durch den Verzicht auf die Kürzung des Vorsteuerabzugs bei den Spenden Klarheit geschaffen. Nicht ganz so konsequent hat sie bei den Subventionen legiferiert. Von der Systematik her sind Subventionen, gleich wie Spenden, klar Nichtentgelte, das heisst, es sollte weder eine Besteuerung noch eine Kürzung des Vorsteuerabzugs erfolgen. Mit Rücksicht auf die Steuerausfälle von bis zu rund 1,3 Milliarden Franken beim Bund und die Lastenverschiebung von den Kantonen und Gemeinden hin zum Bund wurde bei den Subventionen auf einen Systemwechsel verzichtet. Aus steuersystematischer Sicht müsste ein solcher Systemwechsel jedoch in Betracht gezogen werden, doch dann muss mit den Kantonen über Subventionskürzungen verhandelt werden. Das muss ausdiskutiert werden. Der Zweitrat mit seinen vielen Damen und Herren alt Regierungsräten ist dazu prädestiniert, sich dieser Thematik noch einmal anzunehmen.
Mit der fiktiven Margenbesteuerung konnte beispielsweise beim Occasionshandel für das Kleingewerbe eine zweckmässige Lösung gefunden werden, und auch die Verlängerung des Tourismus-Sondersatzes macht in Anbetracht der laufenden Satzdiskussion Sinn. Ich werde in der Detailberatung noch speziell darauf zurückkommen. Generell wurden im Mehrwertsteuerverfahren die Fristen verkürzt. Dies ist ganz im Sinne der Steuerpflichtigen und vor allem im Sinne der Rechtssicherheit. Aber es muss auch im Interesse der Steuerverwaltung sein, dass die Verfahren möglichst zügig abgeschlossen werden können.
Die Strafbestimmungen wurden gänzlich überarbeitet. Die Variante, die von der Kommission in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ausgearbeitet wurde, entspricht unserem schweizerischen und abendländischen Rechtsverständnis. Eine Bestrafung darf nur erfolgen, wenn die Schuld des Angeschuldigten zweifelsfrei feststeht und wenn die Verurteilung auf einem fairen Verfahren beruht, das gewissen Rechtsgrundsätzen zu genügen hat. Die Strafe ist nach vernünftigen Grundsätzen zu bemessen, dies ist nach der neuen Fassung absolut gegeben.
Ich werde in der Detailberatung auf verschiedene weitere Punkte eingehen, allerdings verzichten wir im Sinne der Effizienz der Diskussion darauf, zu neuen Formulierungen der Kommission Stellung zu nehmen. Die neuen Formulierungen sind grossmehrheitlich zusammen mit dem Bundesrat und mit der Verwaltung erarbeitet worden, und die SVP-Fraktion trägt diese voll mit.
Noch ein Wort zu den Rückweisungsanträgen: Aus der Erkenntnis heraus, dass materielle Aspekte und Verfahrensfragen bei der Mehrwertsteuer eng verzahnt sind, schlug der Bundesrat anstelle einer Teilrevision mit Einzelmassnahmen eine Totalrevision vor. Es ist für uns unverständlich, dass die Linke das Gesetz an den Bundesrat zurückweisen will und weitere Analysen und Berichte verlangt. Die Botschaft, der Bericht des Bundesrates "10 Jahre Mehrwertsteuer" vom Januar 2005 und der Bericht Spori vom Mai 2006 geben ausführlich Auskunft über die Problembereiche der heutigen Mehrwertsteuer. Zudem wurden der Kommission alle Berichte und alle Informationen abgegeben, die verlangt wurden. Ich erinnere z. B. an das Papier "Problemanalyse des heutigen Mehrwertsteuersystems", datiert vom 27. Oktober 2008. Ich danke an dieser Stelle der Verwaltung bestens für die gute Zusammenarbeit.
Den Rückweisungsantrag der Minderheit betrachte ich als reine Verzögerungstaktik, als Taktik zur Verzögerung von Teil B, wie Kollegin Leutenegger Oberholzer zugegeben hat. Die Linke müsste eigentlich auch ein Interesse daran haben, dass sowohl bei den Mehrwertsteuerpflichtigen wie auch bei der Verwaltung der Aufwand reduziert werden kann und dass mehr Rechtssicherheit entsteht. Ich weiss nicht, ob hinter der Verzögerungstaktik Juristen oder Steuerberater stecken.
Selbstverständlich lehnen wir auch den Einzelantrag Zisyadis ab. Die Umsetzung seiner Forderungen würde zu einer wesentlichen Verkomplizierung des Mehrwertsteuersystems führen statt zu einer Vereinfachung; gerechter würde es auch nicht.
Die SVP-Fraktion bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten, die Rückweisungsanträge abzulehnen und mit zwei Ausnahmen die Mehrheit zu unterstützen.