preparatory:AB 129345
Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-11
Wortprotokoll
Alle reden von der KMU-Förderung, hier kommt sie. Vor sich haben Sie ein eigentliches Kraftpaket für unsere Klein- und Mittelbetriebe. Ich bitte Sie namens der CVP/EVP/glp-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und alle Rückweisungsanträge abzulehnen.
Damit wir uns richtig verstehen: Wir sprechen hier - im Gegensatz zu den Sprechern der Minderheit - nicht über Teil B, wir sprechen heute, wie Sie aus Ihrer Fahne leicht ersehen können, einzig und allein über Teil A. Wenn die Sprecher der Minderheit lieber über Teil B sprechen möchten, den sie als tot bezeichnen, dann ist das aus ihrer Sicht ja [PAGE 308] Leichenfledderei. Wenden wir uns doch den Lebenden zu, und sprechen wir darüber, worüber wir heute sprechen müssen, und das ist Teil A. Über diesen Teil entscheiden wir heute.
Teil A alleine ist das Kraftpaket für die Klein- und Mittelunternehmen, allein schon dieser Teil bringt diesen Unternehmungen Rechtssicherheit, Vereinfachung und Kundenorientierung - eben das, was diese Unternehmungen heute brauchen. Schauen wir das einmal kurz im Einzelnen an:
Erstens zum Stichwort Rechtssicherheit: Rechtssicherheit ist kein juristischer Begriff; es ist ein Anspruch der Unternehmungen, der mit der existierenden Mehrwertsteuer in den letzten vierzehn Jahren zum Teil leider mit Füssen getreten worden ist. Der heute vorliegende Teil A bringt diesen Unternehmungen verkürzte Verjährungsfristen. Das ist auch nichts rein Juristisches; es ist die Sicherheit, dass Sie nicht nach fünfzehn oder noch mehr Jahren damit rechnen müssen, strafrechtlich belangt zu werden oder Steuerrechnungen für fünfzehn Jahre zu bekommen. Rechtssicherheit heisst auch, dass wir hier den Begriff der Rechtskraft klären. Klar ist jetzt, ab wann eine Verfügung gilt und ab wann man sich darauf berufen kann - auch als Steuerpflichtiger. Rechtssicherheit heisst, dass neu das Recht eines Unternehmens eingeführt wird, rechtsverbindliche Auskünfte im Voraus verlangen zu können, also für sich planerisch die Sicherheit zu schaffen, was eine Geschichte kosten wird.
Die Vorlage bringt zweitens wesentliche Vereinfachungen. Die Vorlage legt einen Mindestumsatz fest, unter dem nicht besteuert wird. Wenn Sie also neu Umsätze unter 100 000 Franken verzeichnen, sind Sie nicht mehr mehrwertsteuerpflichtig: Das ist eine Vereinfachung! Die WAK hat auch für nichtgewinnstrebige Sport-, Kultur- oder karitative Vereine eine solche Grenze festgelegt, und zwar bei 300 000 Franken. Wenn Vereine in diesen Bereichen tätig sind, sind sie nicht mehr steuerpflichtig. Es gibt noch eine Vereinfachung: Wir geben Ihnen mit dieser Vorlage die Möglichkeit, mit der einfachen Saldomethode abzurechnen, ohne jede einzelne Rechnung nachzuweisen, wenn Sie Umsätze unter 5 Millionen Franken haben. Das hilft den Kleinbetrieben in der Schweiz.
Drittens bringt diese Vorlage Kundenorientierung - teilweise ein Fremdwort im schweizerischen Steuerrecht. Risiken werden hier, wenigstens teilweise, vom Steuerpflichtigen auf die Verwaltung verlagert. Es wird neu nicht mehr möglich sein, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung auf dem Wege sogenannter Weisungen gesetzgeberisch tätig ist, ohne dass sie dafür eine gesetzliche Grundlage hätte. Neu wird es auch nicht mehr möglich sein, dass Sie betrieben werden, ohne dass Sie vorher eine Mahnung bekommen haben - ein Grundmass an Anstand, nicht nur im Steuerrecht, sondern im Umgang mit Behörden allgemein. Das war leider bis heute nicht der Fall.
Die WAK Ihres Rates hat noch zwei grosse Änderungen an der Vorlage des Bundesrates angebracht, die der Bundesrat auch übernommen hat. Wir schlagen Ihnen ein vereinfachtes Verfügungs- und Rechtsmittelverfahren vor, d. h., Sie haben neu die Garantie des Grundsatzes auf freie Beweiswürdigung. Auch das ist nichts Theoretisch-Juristisches. Es heisst, dass Sie das Recht haben, Ihren Sachverhalt mit denjenigen Beweismitteln zu beweisen, die tauglich sind, und nicht mit denjenigen Beweismitteln, die in irgendeinem abschliessenden Katalog in einer Weisung stehen.
Schliesslich bringt das neue Gesetz ein neues Mehrwertsteuer-Strafrecht, ein Strafrecht, bei dem Sie nach dem Unrechtsgehalt Ihres Steuerdelikts bestraft werden. Das heisst: Wenn Sie bei der Mehrwertsteuer aus Versehen etwas nicht angegeben haben - was bei einer Selbstveranlagungssteuer, wo Sie die rechtlichen Qualifikationen selber vornehmen müssen, leicht möglich ist -, dann sollen Sie wesentlich leichter oder nicht bestraft werden. Hingegen haben wir das Strafmass für schwere Steuerdelikte gegenüber dem Bundesrat verschärft. Wir haben hier auch die Verjährungsfristen verkürzt, und wir möchten neu, dass ein Stück Rechtsstaat auch bei der Mehrwertsteuer gilt. Wir meinen das in dem Sinn, dass Sie, wenn Sie sich im Veranlagungsverfahren ehrlich verhalten und alle Dokumente eingereicht haben, nicht noch riskieren, wegen dieser Ehrlichkeit in einem späteren Strafverfahren bestraft zu werden.
Bref: Das ist das Kraftpaket für die Unternehmungen, Teil A! Dafür braucht es keinen Teil B, über den können wir später sprechen. Ihre Kommission hat Teil A völlig zu Recht von Teil B abgekoppelt. Teil B wäre heute der Mühlstein am Hals von Teil A gewesen, der ihn vielleicht versenkt hätte. Teil A dürfen wir nicht versenken! Es ist die Vereinfachung und die Rechtssicherheit, die wir unseren Unternehmungen schulden.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.