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preparatory:AB 129370

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-11

Wortprotokoll

Es ist ja nicht eine Ausnahme, eben gerade nicht! Es heisst ja nicht: Das Baugewerbe unterliegt nicht mehr der Mehrwertsteuer. Es geht [PAGE 314] vielmehr um die Erbringung von Bauleistungen innerhalb eines Unternehmens. Das Unternehmen als solches ist ja von der Mehrwertsteuer nicht ausgenommen, währenddem sich die 25 Ausnahmen im heutigen Artikel 18 des Mehrwertsteuergesetzes auf ganze Branchen beziehen. Das ist hier eben nicht der Fall.

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