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AB 129379

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Wir reden hier von den KU, also den Kleinstunternehmungen, von Firmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100 000 Franken, die eben die Freiheit haben zu entscheiden, ob sie sich der Mehrwertsteuer unterstellen oder ob sie darauf verzichten wollen. Wir räumen diesen Firmen also ein Optionsrecht ein, und zwar ein sehr ausgeprägtes, indem sie jedes Jahr die für sie günstigere Variante wählen können: Steuerbefreiung oder Unterstellung unter die Steuerpflicht.

Die Mehrheit will nun dieser jetzt schon extrem kleinunternehmerfreundlichen Regelung eine zweite hinzufügen, wonach man, wenn man sich für drei Jahre von der Steuer befreien lässt, drei Jahre später diesen Entscheid widerrufen und sich doch noch der Steuer unterstellen kann. Die Mehrheit tut dies mit der Begründung, das sei Jungunternehmerförderung. Diese Behauptung hat man auch in der Kommission nicht glaubhaft machen können. Es ist mir jetzt noch schleierhaft, warum man hierin Jungunternehmerförderung sieht. Ich komme auf diesen Punkt noch zurück, möchte aber doch festhalten, dass hiermit ganz gewiss keine Vereinfachung in das Mehrwertsteuergesetz, das unter dem Vorzeichen der Vereinfachung steht, eingefügt worden ist. Was hier eingebaut wird, ist im Gegenteil eine Verkomplizierung, indem drei Jahre nach dem Entscheid, dass man sich von der Steuer befreien lässt, plötzlich das Gegenteil beschlossen werden kann und dann für diese drei Jahre die Belege, die Abrechnungen usw. beschafft und der Verwaltung unterbreitet werden müssen. Also, eine Vereinfachung kann das nie und nimmer sein.

Warum ist es auch keine Jungunternehmerförderung? Zum einen würde ich sagen, dass es nicht gut ist für Jungunternehmer, wenn sie sich nicht an die Mehrwertsteuer gewöhnen. Wenn man eine Firma gründet, dann ist man gut beraten, wenn man sich mit der Mehrwertsteuer beschäftigt. Es könnte ja sein, dass der Umsatz einmal grösser wird als 100 000 Franken, dann ist der Moment plötzlich gegeben. Also ist es ein grober Fehler, wenn man hier den Jungunternehmern erlaubt, nach der Firmengründung drei Jahre lang keine Mehrwertsteuer zu bezahlen, und nach drei Jahren merken sie dann plötzlich, dass es vielleicht die günstigere Variante gewesen wäre. Das überlegt man sich besser von Anfang an.

Ich meine sogar, dass die Fassung der Mehrheit das Gegenteil von Jungunternehmerförderung ist. Wir müssen uns die Situation dieser Personen doch vergegenwärtigen: Wann investiert man am meisten? Man investiert am meisten, wenn man die Firma gründet, also wenn man Jungunternehmer ist. Wenn man viele Investitionen hat, hat man ein Interesse am Vorsteuerabzug. Wenn man den Vorsteuerabzug machen will, muss man sich der Mehrwertsteuer unterstellen, sonst kann man auch die Vorsteuer nicht abziehen. Wenn man also jetzt einen Jungunternehmer dazu verführt, drei Jahre lang für Steuerbefreiung zu optieren, verführt man ihn dazu, eben auch auf den Vorsteuerabzug zu verzichten. Dann macht man das Gegenteil von dem, was man machen sollte: ihn zu einer vernünftigen kaufmännischen Unternehmensführung anhalten. Es ist nicht einmal in seinem Interesse, wenn er drei Jahre lang auf den Vorsteuerabzug verzichtet.

Darum glauben wir, dass die Variante der Mehrheit, die hier hinzugefügt werden soll, nicht nötig, sondern kontraproduktiv ist und eine an sich kleinstunternehmerfreundliche Regelung ins Gegenteil verkehrt. Ich bitte Sie darum, den Minderheitsantrag zu unterstützen.