Bezzola Duri · Nationalrat · 2001-06-21
Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-21
Wortprotokoll
Wir sind jetzt bei einem Schlüsselartikel. Es geht um die Ausbildung der Motorfahrzeugführer, um den Führerausweis auf Probe und um die Zweiphasenausbildung. Wir haben festgestellt, dass sich zwei Ansichten herauskristallisieren: auf der einen Seite der Antrag Joder, der die Fassung des Ständerates vertritt, auf der anderen Seite der Antrag der Kommissionsmehrheit. Beide wollen im Grunde genommen die Zweiphasenausbildung. Der Unterschied ist folgender: Gemäss Fassung von Bundesrat und Ständerat und gemäss Antrag Joder - unterstützt von der Minderheit Fehr Jacqueline, von Kollege Aeschbacher und von der grünen Fraktion - kann der Bundesrat Inhaber des Führerausweises auf Probe verpflichten, sich weiterzubilden.
Die Kommissionsmehrheit will diese Weiterausbildung ebenfalls, aber erst nach einer ersten Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften. Die Kommission hat mit 13 zu 8 Stimmen diesem Antrag zugestimmt, und zwar aus folgenden Überlegungen - es ist bereits gesagt worden, aber ich sage es noch einmal -: Es sollen nicht alle Lenker dieser kostenträchtigen Massnahme unterworfen werden, also unabhängig davon, ob sie eine Widerhandlung begangen haben oder nicht. Der Erwerb des Führerausweises wird durch die Weiterbildungspflicht wesentlich verteuert, und wer sich korrekt verhält, soll nicht gleich behandelt werden wie jemand, der sich nicht an die Strassenverkehrsvorschriften hält. Die Kommissionsmehrheit unterstützt diese Argumente und ist deshalb der Meinung, dass es richtig ist, diese Weiterbildung erst nach einer ersten Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften, die mindestens eine Verwarnung zur Folge hatte, anzuordnen.
Nun haben Sie auch festgestellt, dass gesetzessystematisch ein Unterschied zwischen dem Konzept des Ständerates und dem des Bundesrates besteht: Der Ständerat will inhaltlich genau dasselbe wie der Bundesrat, aber er will das in Artikel 15a Absatz 3 festhalten.
Der Unterschied besteht einzig und allein darin, ob die Weiterbildungspflicht erst nach einer ersten Widerhandlung erfolgen oder für alle obligatorisch sein soll. Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen, dass die Weiterbildung erst nach einer Widerhandlung fällig wird und nicht zwingend ist für jede und jeden.
Zu den Anträgen Aeschbacher muss ich nicht mehr Stellung nehmen. Herr Aeschbacher stellt sich hinter die Fassung des Ständerates und den Antrag Joder. Dem Antrag Joder ist ebenfalls nichts mehr beizufügen. Kollege Joder beantragt, die Version des Ständerates zu unterstützen. Damit müssen Sie sich zwischen der Variante der Kommissionsmehrheit - Weiterbildung nach Widerhandlung - und jener von Ständerat und Bundesrat entscheiden.