Lexipedia

Binder Max · Nationalrat · 2001-06-21

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21

Wortprotokoll

In Artikel 15 Absatz 5 geht es um ein neues Konzept; es geht um die Fahrausbildung in zwei Phasen. Die erste entspricht der heutigen Ausbildung, die letztlich zum Führerausweis führt, und die zweite ist eine Weiterbildung, insbesondere für Inhaber des Führerausweises auf Probe. Dabei wird aber kein Unterschied gemacht, ob ein Lenker einen solchen Kurs nötig hat oder ob er ihn allenfalls nicht nötig hat.

Es ist grundsätzlich richtig, eine umfassende und solide Ausbildung der Fahrzeuglenker anzustreben. Wenn es etwas zu verbessern gibt, soll man es tun. Dabei sollen aber nicht alle über einen Leisten geschlagen werden. Mit der Einführung des Führerausweises auf Probe haben wir bereits eine Verbesserung vorgenommen. Die dreijährige Probezeit wird die Neulenker - davon bin ich überzeugt - sicher zu verantwortungsbewussterem Fahren als bis heute anhalten.

Der Ständerat hat den Satz betreffen Weiterbildung sogar gestrichen. Ich wollte in der Kommission auch so weit gehen, hatte aber keine Chance. Deshalb habe ich einen anderen Antrag in der Kommission gestellt, der zum Mehrheitsantrag wurde, wie er Ihnen heute vorliegt.

Die Mehrheit beantragt eine differenzierte Lösung, d. h., es sollen nur jene Inhaber des Führerausweises auf Probe zu einem Weiterbildungskurs aufgeboten werden, die eine erste Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften begangen haben. Dies soll nicht Lenker treffen, die eine Bagatellvorschrift übertreten haben. Ich denke, dass eine [PAGE 897] überschrittene Parkzeit nicht zu einem solchen Kurs führen soll, weil das ja nichts mit der Sicherheit zu tun hat. Deshalb muss eine Widerhandlung mindestens eine Verwarnung zur Folge haben. Auf diese Weise werden die korrekt fahrenden Lenker belohnt, die anderen entsprechend weitergebildet. Die Weiterbildung soll vor allem in gefahrenerkennendem und gefahrenvermeidendem Fahren und vorwiegend praktisch erfolgen. Die Betroffenen weisen ja immerhin bereits eine gewisse Fahrpraxis aus.

Für jene Lenker, die sich korrekt verhalten, gibt es aber auch Angebote in praktischem Fahren, d. h. auch im Beherrschen des Fahrzeuges in schwierigen Situationen. Diese Angebote gibt es, sie werden von der Privatwirtschaft angeboten. Sie haben also jederzeit die Möglichkeit, Ihrem Sohn, Ihrer Tochter oder Ihren Enkeln einen Gutschein für einen solchen Kurs zu schenken.

Im Übrigen muss ich doch sagen: Wenn die Erstausbildung so gestaltet wird, dass dringend schon sehr bald eine zweite Phase nötig wird, zweifle ich an der Qualität der Erstausbildung. Kommt dazu, dass uns gesagt wurde, ein solcher Kurs würde gegen 800 Franken kosten. Das erachten wir schlichtweg als überrissen. Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass die Neulenker mit der Einführung des Ausweises auf Probe für drei Jahre und mit der Verpflichtung für Weiterbildungskurse nach Artikel 15 Absatz 5, wie die Mehrheit sie will, genügend zum korrekten Fahren motiviert werden.

Die Mehrheit der Kommission hat dieses Konzept denn auch gutgeheissen - der Entscheid fiel mit 13 zu 8 Stimmen. Die SVP-Fraktion wird zum überwiegenden Teil die Mehrheit unterstützen.