Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2012-02-27
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-02-27
Wortprotokoll
Wir haben uns anlässlich der Sommersession des letzten Jahres bereits intensiv mit dieser Vorlage auseinandergesetzt und damals daran erinnert, wie wir es auch heute tun, dass wir seit Jahren über die Abschaffung des Eigenmietwertes diskutieren. Ich erinnere nur kurz daran, dass wir diese Diskussion bereits im Vorfeld des grossen Steuerpakets 2004, das heisst im Jahr 2001, begonnen haben. Das Steuerpaket erlitt bekanntlich Schiffbruch, weil eine Mehrheit in diesem Parlament den Eigenmietwert abschaffen wollte, aber gleichzeitig weiterhin Unterhaltsabzüge zulassen wollte. Auf Französisch sagt man "le beurre et l'argent du beurre" - das ist eine erfolglose Strategie. [PAGE 4]
Die Volksinitiative des Hauseigentümerverbands hat das Problem wiederaufgenommen, um die gröbsten Mängel im heutigen System zu beseitigen, aber sie hat sich leider ausschliesslich der älteren Wohneigentümer angenommen. In der Tat empfinden viele ältere, eher besser situierte Wohneigentümer und -eigentümerinnen das heutige System des Eigenmietwertes als störend. Sie haben im Laufe ihres Lebens gespart und ihre Hypothekarschulden zurückerstattet, um im Alter möglichst günstig wohnen zu können. Der Eigenmietwert wird von ihnen als Belastung wahrgenommen, da die Entwicklung ihrer Renten mit der potenziellen Erhöhung der Eigenmietwerte nicht Schritt halten kann.
Die Volksinitiative hat zwar ein berechtigtes Anliegen eines Teils der Haus- und Wohnungseigentümer aufgenommen, aber ihr haftet leider ein negatives Image an, weil sie gleichzeitig eine dreifache Ungleichbehandlung schafft. Die Volksinitiative ist mit Sicherheit auch verfassungswidrig, denn der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird durchbrochen. Es besteht eine Ungleichbehandlung erstens von Eigentümern und Mietern im Rentenalter und zweitens von Rentnern und Wohneigentümern, die ihre Liegenschaft selber bewohnen, und jenen, die ihre Liegenschaft nicht selber bewohnen, sondern vermieten. Problematisch ist drittens auch die Ungleichbehandlung von Eigentümern im Rentenalter und jenen im Erwerbsleben. Wer sich für Generationengerechtigkeit einsetzen möchte, kann eine solche Diskriminierung der jüngeren Haus- und Wohnungsbesitzerinnen und -besitzer schlicht nicht tolerieren.
Einmal mehr wird sich unsere Fraktion mehrheitlich gegen diese Volksinitiative wenden.
Die CVP/EVP-Fraktion hat sich in der Vergangenheit vermehrt auch mit dieser Frage auseinandergesetzt, und sie anerkennt die Vorteile der Abschaffung des Eigenmietwertes. Kathy Riklin hat mit ihrer parlamentarischen Initiative dieses Anliegen wiederaufgenommen, leider aber auch wieder, wie wir das im indirekten Gegenvorschlag bereits hatten, mit einem Unterhaltsabzug. Einem reinen Systemwechsel hätten wir zustimmen können, aber diesem Vorgehen können wir nicht zustimmen, und dies nicht zuletzt, weil das Parlament diese Vorlage gerade in dieser Form nicht haben wollte. Ich erinnere daran, dass anlässlich einer der letzten Sessionen der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative in diesem Rat und auch im Ständerat versenkt wurde. Dementsprechend wird eine Mehrheit unserer Fraktion die parlamentarische Initiative Riklin zwar unterstützen, aber im Wissen, dass wir, wenn sie durchkäme, einen reinen Systemwechsel anvisieren würden und sicher nicht noch Abzüge für Unterhaltskosten zulassen möchten.
Es ist uns bewusst, dass wir angesichts der heutigen Situation steuerpolitische Prioritäten setzen müssen. Angesichts der verschiedenen Vorlagen, die wir in Zukunft zu behandeln haben, hat die Abschaffung des Eigenmietwertes im Vergleich zu den anderen Vorlagen keine Dringlichkeit.