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Pelli Fulvio · Nationalrat · 2012-02-27

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-27

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion beabsichtigt, durch die Unterstützung einer partiellen Revision des Verrechnungssteuergesetzes folgende Ziele zu erreichen:

1. so schnell wie möglich vorteilhafte Bedingungen festzusetzen, sodass die Emission der sogenannten Cocos zur Stärkung der Eigenmittel insbesondere unserer Grossbanken in der Schweiz und nicht in Steuerparadiesen durchgeführt wird;

2. die Funktion der Verrechnungssteuer als Mittel zur Sicherung der korrekten schweizerischen Besteuerung von [PAGE 19] Dividenden und Zinsen nicht durch eine verfrühte und ungenügend überlegte Gesetzesrevision infrage zu stellen;

3. unser Steuersystem generell zu vereinfachen und nicht durch Schaffung von gleichzeitig geltenden Parallelsystemen zu verkomplizieren.

Deshalb haben wir schon im Rahmen der "Too big to fail"-Vorlage die Befreiung der Emission von Cocos von der Verrechnungssteuer vorgeschlagen. Mit der Schaffung einer Ausnahme hätte sie das erste unserer Ziele einfach erreichen lassen, ohne den bewährten schweizerischen Grundsatz der Verankerung der Verrechnungssteuer im Schuldnerprinzip infrage zu stellen. Wir haben unseren Vorschlag aber leider in der letzten Runde der Differenzbereinigung, in der Einigungskonferenz, nicht zum Erfolg bringen können, zwar nur knapp, bei einem Stimmenverhältnis von 12 zu 13. So wurde es notwendig, die Vorlage des Bundesrates zu prüfen, die im System der Verrechnungssteuer gleichzeitig die Verpflichtung des Schuldners als auch die Verpflichtung der Zahlstelle vorsieht, Berechnung und Inkasso der Steuer vorzunehmen, je nachdem.

Diese Idee des Bundesrates, die eine Spaltung des Systems vorsieht, hat bei den meisten WAK-Mitgliedern Skepsis hervorgerufen, auch weil kein spezifisches Vernehmlassungsverfahren organisiert wurde. So hat unser Kollege Ruedi Noser, heute als Berichterstatter tätig, eine verbesserte Version unseres damaligen Vorschlages eingebracht und Unterstützung bekommen. Seine Lösung ist zum Antrag der Mehrheit geworden. Sie will eine Anpassung des Verrechnungssteuergesetzes durch die Einfügung einer neuen Ausnahme in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe g, begleitet von einer Erklärung des Anwendungsbereiches in Absatz 3 und einer Befristung in Artikel 70d. Sinn der Befristung ist es, eine Vertiefung der bundesrechtlichen Option des Verzichts auf das Schuldnerprinzip zu erlauben - deshalb auch der Antrag der Mehrheit, auf die Vorlage 2 einzutreten und sie an den Bundesrat zurückzuweisen. Sollte der Bundesrat zur definitiven Überzeugung kommen, dass das Schuldnerprinzip durch das Zahlstellenprinzip zu ersetzen sei, so soll er über eine vollständige Revision des Systems entscheiden und diese in die Vernehmlassung schicken.

Wir FDP-Liberalen schliessen nicht aus, dass eine solche Anpassung vorteilhaft sein könnte. Die Einführung von neuen Quellensteuern in das schweizerische Recht infolge des Abschlusses internationaler Abkommen könnte eine solche Anpassung rechtfertigen. Das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU sowie die Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien wenden in der Tat das Zahlstellenprinzip an. Was wir FDP-Liberalen hingegen nicht wollen, ist ein Zusammenleben der zwei Systeme. Wir wollen auch nicht, dass die Revision andere Ziele verfolgt als die Verbesserung, Vereinfachung und Vereinheitlichung unseres Quellensteuersystems.

Die FDP-Liberale Fraktion lädt Sie deshalb ein, den Antrag der Mehrheit und den Einzelantrag Maier Thomas zu unterstützen; er korrigiert einen kleinen Fehler der Kommission und schafft Kohärenz im System.