preparatory:AB 12947
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-21
Wortprotokoll
Mir geht es grundsätzlich darum, dass man die Möglichkeiten ausschöpft, die es gibt, um die Fahrzeuglenker möglichst gut vorbereitet, aber auch möglichst lange und wirksam begleitet in den Verkehr zu entlassen. Deshalb unterstützte ich bei Artikel 15 Absatz 5 auch die Minderheit.
Ich stehe also voll und ganz hinter dem Konzept, wonach in einer zweiten Ausbildungsphase während der Dauer der Probezeit solche Weiterbildungskurse für alle neuen Fahrzeuglenker obligatorisch sein sollen. Sie haben ihren Wert und werden massgeblich dazu beitragen, dass sich die Neulenker selbst vermehrt schützen können, vor allem aber, dass sie auch keine weiteren Personen mit Unfällen gefährden.
Wenn es um die weiteren Personen, um die Dritten ausserhalb des Autos, geht, möchte ich in diesem Zusammenhang auch meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Präsident von Fussverkehr Schweiz, einer Fachorganisation, die sich vor allem mit den Problemen der Zu-Fuss-Gehenden auseinander setzt und wissenschaftliche Facharbeit leistet.
Mit meinem Antrag ist es mir darum gegangen, die Idee dieser zweiten Phase in der Ausbildung so aufzunehmen, wie sie der Bundesrat und der Ständerat vorgeschlagen haben. Ich habe aber festgestellt, dass im Antrag der Kommission bei Artikel 15a Absatz 3 nach "der Probezeit" wiederum das Wort "unbefristet" aufgenommen wurde. Damit ist ein Widerspruch zu dem geschaffen worden, was wir in Artikel 10 behandelt haben. Dort ist die Mehrheit der Kommission - und jetzt auch der Rat - dem Bundesrat gefolgt und hat die Möglichkeit der Befristung eingeführt. Deshalb hat mich in Artikel 15a Absatz 3 das Wort "unbefristet" gestört. Im Übrigen war ich mit der vom Ständerat beschlossenen Fassung - sie folgt weitgehend dem Bundesrat - einverstanden.
Ich stelle nun aber fest, dass Herr Joder mit seinem Antrag genau diese Punkte aufgegriffen hat, nämlich die zweite Ausbildung, wie sie der Ständerat und der Bundesrat einführen möchten. Zum Zweiten habe ich gehört, dass dieses Wort "unbefristet" in diesem Absatz offenbar nicht so auszulegen sei, dass es unserem Beschluss zu Artikel 10 widerspreche und verunmöglichen würde, gewissen Leuten den Führerausweis nur noch befristet abzugeben. Dies gilt für jene, die älter sind und denen man allenfalls einmal in Aussicht stellt, den Führerausweis nur noch für zwei oder drei [PAGE 896] Jahre abzugeben, anstelle der Auflagen, die man diesen Leuten heute macht.
Wenn dem so ist - ich habe mir versichern lassen, dass ich da nicht falsch informiert bin -, kann ich meinen Antrag zu Artikel 15a Absatz 3 zugunsten des Antrages Joder zurückziehen. Damit vereinfachen wir auch das Abstimmungsprozedere.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem Antrag Joder zuzustimmen, der inhaltlich genau das abdeckt, was eine sehr starke Minderheit und mein Einzelantrag beabsichtigt haben.