Maier Thomas · Nationalrat · 2012-02-27
Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-02-27
Wortprotokoll
Wir haben dieses Geschäft im Januar in der WAK beraten. Die WAK hat damals mehrheitlich einer Änderung der Vorlage zugestimmt, welche die Vorschriften zur Ausgabe von Cocos bzw. bedingten Pflichtwandelanleihen sehr eng legiferiert: Konkret dürfen Cocos nur in der Schweiz nach schweizerischem Recht ausgegeben werden. Da dies relativ schnell geschah, habe ich in der Zwischenzeit noch einige Recherchen und Nachforschungen darüber angestellt, was wir damit genau beschlossen haben. Leider kam ich dabei auf nicht sehr gute Resultate für den Fall, dass wir einfach so an diesem Passus festhalten würden. Aus diesem Grund - schlauer werden ist ja erlaubt! - habe ich jetzt einen Streichungsantrag gestellt.
Würden wir Cocos nur nach schweizerischem Recht in der Schweiz ausgeben lassen, würden wir diese Reform ein Stück weit selber ad absurdum führen und einen Widerspruch in sich selbst einfügen. Dazu müssen Sie sich vor Augen halten, dass wir mit dieser Vorlage ja versuchen, die Platzierung dieser Cocos auf allen Märkten und damit die Stärkung der Eigenkapitalbasis unserer Grossbanken zu vereinfachen und hier möglichst alle Steine aus dem Weg zu räumen. Wenn wir könnten, würden wir selbstverständlich die Risiken verschwinden lassen, was aber logischerweise systemtechnisch nicht möglich ist.
Wir verfolgen das Ziel, diese Risiken möglichst breit zu verteilen. Dazu müssen nur schon die beiden Grossbanken zusammen, je nach Schätzung, zwischen 30 und 60 Milliarden Schweizerfranken platzieren. Dafür ist der Schweizer Markt auch als Ausgabemarkt schlicht zu klein. Verschiedene Investorenmärkte setzen zudem gewisse Rechtssysteme voraus. So würde z. B. eine Emission einer bedingten Pflichtwandelanleihe unter schweizerischem Recht vom amerikanischen Investorenmarkt nicht akzeptiert; dieser bevorzugt angelsächsisches Recht. Da dieser Investorenmarkt mit grossem Abstand der weltweit wichtigste Markt ist, würde eine Einschränkung des anwendbaren Rechts auf Schweizer Recht die angestrebte Flexibilität zur Nutzung der besten Investorenmärkte nicht gewähren und unser Regulierungsziel infrage stellen. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten ist es wichtig, dass die Wandlungsbedingungen klar und eindeutig formuliert sind und der Wandlungsmechanismus transparent, objektiv und eindeutig ausgestaltet ist. Dies ist der beste Schutz. Zudem ist es Aufgabe der Banken sicherzustellen, dass sie ihre Anleihen so platzieren, dass im Eintretensfall das Kapital dort liegt, wo es benötigt wird, und das ist bei bei den Grossbanken nicht nur die Schweiz, sondern das sind eben auch andere Märkte wie diejenigen der USA, Englands oder Asiens.
Damit wir die Aufnahme dieser 60 Milliarden Franken Kapital und damit unser eigenes Regulierungsziel nicht gefährden, müssen wir bei der Legiferierung darauf achten, dass wir nicht völlig unnötig neue, unserem Ziel zuwiderlaufende Hürden einbauen.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Streichungsantrag Folge zu leisten und mit der sauberen Befreiung der Cocos von der Verrechnungssteuer unserem angestrebten Regulierungsziel zum Durchbruch zu verhelfen.