Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-02-27
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-27
Wortprotokoll
Ich bitte Sie wie der Vorredner ebenfalls, den Streichungsantrag abzulehnen. Ich muss auch sagen: Ein gewisses Schmunzeln kann ich nicht verbergen. Wer die "NZZ" von letzter Woche gelesen hat, die Ausgabe vom Dienstag, konnte unschwer feststellen, dass wahrscheinlich ein solcher Antrag hier deponiert würde, inspiriert von Bankenseite.
Aber wie dem auch sei: Für uns ist diese Bestimmung, nämlich dass die Begebung der Pflichtwandelanleihen in der [PAGE 24] Schweiz und nach schweizerischem Recht zu erfolgen hat, richtig. Noch wichtiger wäre, dass feststeht, dass der Gerichtsstand in der Schweiz ist. Aber diese Anpassung kann man dann im Zweitrat vornehmen. Die Frau Bundespräsidentin wird dann die entsprechenden Änderungen sicher dem Ständerat unterbreiten.
Warum ist das wichtig? Wenn die Pflichtwandelanleihen ihre Sicherungsfunktion wahrnehmen können sollen, so muss eben gewährleistet sein, dass das nach schweizerischem Recht erfolgt und dass vor allem auch der Gerichtsstand in der Schweiz ist. Es wurde jetzt geltend gemacht, wir hätten gar nicht das genügend grosse Volumen für die Pflichtwandelanleihen in der Schweiz. Das ist eigentlich ein sehr vordergründiges und fadenscheiniges Argument. Denn auch auf den Kanalinseln haben Sie selbstverständlich das genügend grosse Volumen nicht. Wenn die Anleihe in der Schweiz emittiert wird, heisst das noch lange nicht, dass sie dann nur hier gehandelt werden kann. Sie kann genauso gut auf den grossen Finanzplätzen, in den USA usw., gehandelt werden, wo dann das Volumen vorhanden ist.
Ich bitte Sie also, diesen Streichungsantrag, der jetzt als Einzelantrag eingebracht worden ist, abzulehnen. Mit dieser Ablehnung machen Sie klar: Wir wollen diese Verbindung der Pflichtwandelanleihen mit der Schweiz. Sie wissen ja: Wegen der Absicherung gegen das Grossbankenrisiko ist das mit der Schweiz verbunden. Deswegen gehört eine entsprechende Bestimmung ins Bankengesetz. Wir haben das bereits bei der "Too big to fail"-Vorlage verlangt. Ob das dann inhaltlich noch angepasst werden muss - und von dieser Notwendigkeit bin ich überzeugt -, wird die Frau Bundespräsidentin überprüfen und auch entsprechend dem Ständerat beantragen.