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Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-06-18

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-06-18

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Fraktion der Grünen tritt auf die Vorlage ein. Dabei steht nicht eine Art Bankenrettung im Vordergrund, sondern die Überzeugung, dass so das alte Bankgeheimnis schneller abgeschafft werden kann. Über Jahrzehnte haben Schweizer Banken mit unversteuerten Geldern hohe Gewinne gemacht. Die Parlamentsmehrheiten aus den Parteien FDP, SVP und CVP haben sie darin unterstützt. Sie verhalfen der Schweiz zu Gesetzen, die das Geschäft mit im Ausland hinterzogenen Steuern legal machten. Seit vielen Jahren kämpfen wir dagegen an, jetzt besteht die Chance, einen entscheidenden Schritt weiterzukommen.

Eine Minderheit der Fraktion stimmt gegen die Vorlage. Sie wehrt sich gegen den erpresserischen Druck der USA. Sie will den fehlbaren Banken nicht via Staat helfen, lehnt das Dringlichkeitsverfahren mit Referendumsausschluss ab und kritisiert die dünne Information durch den Bundesrat. Diese Bedenken teilt auch die Fraktionsmehrheit. Im Abwägen aber entschied sie sich für Eintreten.

Beide Haltungen sind verantwortungsvoll. Die Verantwortung für die Folgen eines Ja oder eines Nein tragen vorab die Banken und mit ihnen die genannten Parteien. Das bedeutet, dass die Grünen insgesamt in kritischer Distanz bleiben. Wir wollen und verlangen, dass das Geschäft mit unversteuerten Geldern in der Schweiz verboten wird. Das ist bis auf den heutigen Tag nicht der Fall. Die Vorlage bringt uns aber diesem Ziel näher.

Ein Problem ist die viel zu kurze Zeit. Ständerat und Nationalrat sowie deren Kommissionen berieten in der Session bislang dreissig Stunden lang über eine sieben-, achtseitige Botschaft des Bundesrates; und heute Mittag geht es schon wieder weiter. Es ist schwierig zu entscheiden, ob das Geschäft so dringlich ist, dass kaum Zeit zum Nachdenken, geschweige denn für umfangreichere Abklärungen und Debatten bleibt. In aller Regel lohnt sich ein solches Gehetze nicht. Als richtig erachten wir es immerhin, dass die Botschaft dem Parlament unterbreitet wurde. Da hat der Bundesrat seit dem UBS-Debakel etwas gelernt. Das Parlament kann sich weigern, die Verantwortung zu übernehmen; das ist dann aber sein Entscheid!

Zur Kommissionsmehrheit und zu ihrer Argumentation, der Bundesrat könne praktisch alles in eigener Kompetenz tun: Die Kommissionsmehrheit vernachlässigt die Unterschiede. Ohne Gesetz kommt es zu Anklagen gegen Banken mit vermutlich massiven Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Bei den Kantonalbanken könnte es auch die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen treffen. Das Gesetz garantiert einen geordneten Ablauf; es führt zu Regelungen ohne Strafklage und zu Geldbussen für die Institute. Natürliche Personen aber haben keine Garantie auf Straffreiheit. Das Gesetz gewährleistet den Datenschutz so, dass keine beliebigen Datenlieferungen möglich sind. Gleichzeitig können verantwortliche Personen die Kooperation ihrer Bank mit den US-amerikanischen Behörden nicht durch unzählige Rechtsmittel verhindern. Weiter ermöglicht das Gesetz die legale Übermittlung der Leaver-Listen, der Abschleicher-Listen.

Die Grünen waren in der Kommission aktiv und erfolgreich. Mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten und dem Bankpersonalverband unterstützen wir die vorgesehenen Schutzmassnahmen für das Personal. Auch diese Schutzmassnahmen sind mit Gesetz besser als ohne. Wir Grünen wollen zusätzlich sicherstellen, dass die Kosten des Gesetzes nicht der Allgemeinheit überbürdet werden. Banken, Aktionäre, Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen müssen die Verantwortung und die Folgen tragen. Die Zahlung einer Bank an die USA darf nicht von den Gewinnungskosten und damit von den Steuern abziehbar sein. Auch müssen die Banken den Spezialaufwand von Bundesverwaltung und Schweizer Gerichten voll abgelten - analog dem UBS-Fall. Da hat es noch Lücken.

Eigenartig ist die Konstellation, dass SVP und FDP die Vorlage bekämpfen, dass aber alle oder fast alle Banken die Vorlage unterstützen. Wir sehen es so: Die Banken wollen aus dem alten Bankgeheimnis aussteigen, FDP und SVP aber wollen dieses überholte Instrument zur Steuerhinterziehung aufrechterhalten und in der Bundesverfassung explizit festschreiben. Das ist eine Interessenkollision. Der Widerstand von SVP und FDP dient überdies den Interessen von involvierten Anwälten und Vermögensverwaltern, die sich gegen Datenlieferungen wehren, um sich zu schützen.

Ich wiederhole und komme zum Schluss: Aus Sicht der Mehrheit der Grünen dient das Gesetz vor allem dem Zweck, dem alten Bankgeheimnis beschleunigt den Garaus zu machen. Im Sinne der Darlegungen sind wir für Eintreten.