Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2013-06-18
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-18
Wortprotokoll
Die zuständigen Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft der beiden GPK haben mit der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes behandelt. Zudem haben beide Geschäftsprüfungskommissionen in einer gemeinsamen Sitzung den Bundesgerichtspräsidenten angehört.
Zur Geschäftslast: 2012 verzeichnete das Bundesgericht mit 7871 Eingängen einen Rekord. Es waren 450 Eingänge mehr als im Vorjahr oder ein Plus von 6 Prozent. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes am 1. Januar 2007 sind die Fälle von 7147 auf 7871, also um 10 Prozent, gestiegen. Als Ursachen sieht das Bundesgericht den allgemeinen Zuwachs der Bevölkerung, aber auch die neuen Prozessordnungen, die zu zusätzlichen Beschwerden geführt haben; als Beispiel sei die neue Beschwerdemöglichkeit der Geschädigten angeführt. Nach ihrer Abschaffung über eine parlamentarische Initiative der Geschäftsprüfungskommissionen wurde diese Beschwerdemöglichkeit mit der [PAGE 1027] neuen Strafprozessordnung wieder eingeführt, und sie generiert allein gegen 250 Beschwerden pro Jahr.
Besonders betroffen ist die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung mit 15 000 Beschwerden. Das Bundesgericht hat zur Entlastung dieser Abteilung gewisse Fälle zur Strafrechtlichen Abteilung transferiert. Aber solche Transfers sind nur bis zu einem gewissen Grad möglich. Trotz dieser Zunahme hat das Bundesgericht mit 7667 Beschwerden 350 Beschwerden mehr erledigt als im Vorjahr. Dies ist sehr positiv, aber die Erledigungen vermochten nicht mit den Eingängen Schritt zu halten, und dieser Trend hat sich in den ersten drei Monaten dieses Jahres leider fortgesetzt.
Das Gesamtgericht hat im letzten Oktober eine interne Kommission eingesetzt, die Lösungen sucht und im Bedarfsfall Vorschläge an das Parlament formulieren wird. Die Verwaltungskommission hat zudem beschlossen, für das Budget 2014 fünf zusätzliche Gerichtsschreiber zu beantragen. Die Zahl der Gerichtsschreiber am Bundesgericht beträgt seit zehn Jahren 127. Das Bundesgericht appelliert auch an das Parlament, ihm keine neuen Aufgaben per Gesetz zuzuweisen. Nach wie vor fürchtet es die Umsetzung der Motion Janiak 10.3138, die verlangt, dass das Bundesgericht bei Beschwerden gegen Entscheide des Bundesstrafgerichtes auch eine Sachverhaltskontrolle durchzuführt. Es sei nicht Sache des obersten Gerichtes, Sachverhaltskontrollen durchführen; diese würden das Bundesgericht sehr stark belasten.
Die Geschäftsprüfungskommissionen beurteilen die stetig zunehmende Geschäftsentwicklung am Bundesgericht noch nicht als beunruhigend, werden sie aber weiterhin aufmerksam beobachten.
Das Bundesgericht hat im letzten Jahr Versuche mit einem elektronischen Programm zur automatischen Bildung der Spruchkörper durchgeführt, und auf den 1. Mai 2013 hat es dieses System nun definitiv eingeführt und das entsprechende Reglement angepasst. Das Bundesverwaltungsgericht kennt dieses System bereits seit einigen Jahren.
Regelmässig wird die Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte besprochen. Sie funktioniert heute sehr gut, das konnten alle Beteiligten bestätigen.
Zudem haben die Geschäftsprüfungskommissionen im Gespräch mit dem Bundesgerichtspräsidenten festgestellt, dass elektronische Beschwerden immer noch selten sind und dass mit der Abschaffung der traditionellen gelben Gerichtsurkunden durch die Post eine Gesetzeslücke entstanden ist. Der Empfang der Gerichtsurkunden wird heute auf einem elektronischen Terminal der Post bestätigt. Dies genügt den rechtlichen Anforderungen nicht: Wir müssen davon ausgehen, dass die neuen Gerichtsurkunden heute keine rechtsgültigen Unterschriften mehr aufweisen. Das kann für die Gerichte zu Verfahrensproblemen führen. Das Anliegen ist dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht worden, und das Problem sollte durch eine Anpassung der Postverordnung rasch gesetzlich konform gelöst werden.
Das Bundesverwaltungsgericht ist 2012 von Bern nach St. Gallen umgezogen und hat in St. Gallen das neue Gerichtsgebäude bezogen. Der Umzug verlief reibungslos und hatte keine negativen Einflüsse auf die Fallerledigung. Das Gericht war aber mit einer enormen Personalfluktuation beschäftigt, nämlich mit 97 Aus- und Eintritten. Diese Fluktuation von 25 Prozent ist überdurchschnittlich. Bei den Gerichtsschreibern wechselten 21 Prozent die Stelle, beim administrativen Personal fast 50 Prozent. Es zeigte sich zudem, dass erhebliche Probleme bestehen, französischsprachiges Personal zu finden. 2012 wurden 5181 Fälle aus dem Vorjahr übernommen. Bis Ende Jahr gingen 6747 neue Beschwerden ein, und 7612 Fälle wurden erledigt. Damit sanken die Pendenzen um 17 Prozent. Bei den Asylverfahren konnten die pendenten Fälle stark abgebaut werden. Das Gericht wartet aber gespannt, was die Revision des Asylgesetzes bringen wird. Insbesondere könnte die unentgeltliche Rechtspflege für alle Asylbewerber die Beschwerdezahlen erheblich ansteigen lassen.
Zu erwähnen ist weiter, dass das Bundesverwaltungsgericht eine interne Kommission eingesetzt hat, die die Strukturen des grössten Schweizer Gerichtes überprüfen und abklären soll, ob es gewisse organisatorische und strukturelle Anpassungen braucht.
Beim Bundesstrafgericht stieg die Geschäftslast in beiden Kammern. Bei der Strafkammer war der Eingang mit 48 Eingängen der höchste der letzten fünf Jahre. Diesen 48 Eingängen standen 49 Erledigungen gegenüber. Allerdings erledigte die Strafkammer erstmals 7 von 49 Verfahren im sogenannten abgekürzten Verfahren, was weniger Aufwand bedeutet. Der prominenteste Fall darunter war der Fall Tinner.
Die Beschwerdekammer erreichte mit 650 Eingängen - im Vorjahr waren es 593 - ein Allzeithoch. Die Zunahme betrug bei den Eingängen und bei den Erledigungen rund 10 Prozent. Damit stieg auch die Zahl der Pendenzen auf 241, was für das Bundesstrafgericht nach Ansicht seines Präsidenten zu hoch ist. Die Zunahme der Fälle ist hauptsächlich auf den arabischen Frühling zurückzuführen. Diese Fälle werden alle in französischer Sprache abgehandelt, und tendenziell steigt ihre Zahl. Dies ergibt erhebliche Probleme, denn es ist schwierig, französischsprechendes Personal zu finden.
2012 kam es am neuen Sitz des Bundesstrafgerichtes zu weiteren Bauverzögerungen. Der Bezug des neuen Gebäudes war ursprünglich auf Ende 2012 vorgesehen. Jetzt soll es im November dieses Jahres umziehen. Die offizielle Einweihung ist für den 25. Oktober dieses Jahres vorgesehen.
Das Bundespatentgericht hat sein erstes Geschäftsjahr hinter sich. Das Gericht zog nicht wie ursprünglich vorgesehen ins neue Gebäude des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen, sondern bezog seine Büros im Herbst 2011 in einem Provisorium. Auf eine Anfrage des Bundesverwaltungsgerichtes und mit Zustimmung des Bundesgerichtes und des BBL erklärte sich das Bundespatentgericht bereit, seine Büros am bisherigen Standort beizubehalten. Das Bundespatentgericht hat 2012 seine Arbeit aufgenommen und beurteilt erstinstanzlich zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente.
Namens der Geschäftsprüfungskommission ersuche ich Sie um Kenntnisnahme dieses Jahresberichtes des Bundesgerichtes und der erstinstanzlichen Gerichte.