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Galladé Chantal · Nationalrat · 2011-12-13

Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-13

Wortprotokoll

Die WBK-NR möchte dem Ständerat folgen und den Bundesrat beauftragen, dass ab 2012 bis Inkrafttreten des Weiterbildungsgesetzes die bestehenden Subventionen für die Dachverbände der Weiterbildung unverändert gesichert bleiben.

Die Dachverbände der Weiterbildung gewährleisten seit Langem die Koordination sowie die Unterstützung der Weiterbildung in vielen Bereichen. Da eine Rechtsgrundlage fehlte, erfolgte die Finanzierung dieser Verbände seit vielen Jahren auf der Grundlage von Richtlinien des Bundesamtes für Kultur. Man wolle die Rechtsgrundlage im Weiterbildungsgesetz schaffen, so wurde es immer gesagt. Während der Beratung des Kulturförderungsgesetzes gab es verbindliche Zusagen, dass die bestehenden Subventionen so lange unverändert bleiben sollten, bis das Weiterbildungsgesetz vom Parlament behandelt und verabschiedet würde. Nun verzichtet die Kulturbotschaft für die Jahre 2012-2015 auf die Gewährung der Subventionen an mehrere Dachverbände der Weiterbildung. Der Bundesrat anerkennt zwar, dass eine Finanzierungslücke besteht, war aber nicht bereit, für eine Übergangslösung zu sorgen.

Ein Finanzierungsunterbruch hätte für diese Verbände der Weiterbildung sehr drastische Folgen, sogar existenzbedrohende Auswirkungen, weil ja nicht alle diese Verbände Reserven haben, um ein Jahr oder mehr zu überbrücken. Von der Aufhebung der Richtlinien des EDI sind konkret sieben Organisationen betroffen, die in verschiedenen Bereichen der Erwachsenenbildung tätig sind.

Der Ständerat behandelte die Motion Gutzwiller, welche die Übergangsfinanzierung der Verbände gewährleisten will, am 15. Juni 2011 und nahm sie einstimmig an. Wie der Ständerat ist auch die WBK-NR überzeugt, dass die vom Bund unterstützten vielfältigen Angebote der Dachverbände für Weiterbildung für unser Land von grosser Bedeutung und sehr wichtig sind. Die Notwendigkeit einer Fortführung der finanziellen Unterstützungsmassnahmen an die erwähnten Dachverbände war somit in der Kommission im Rahmen der Motionsberatung unbestritten. Aber die 0,9 Millionen Franken zugunsten der erwähnten Dachverbände für Weiterbildung, welche im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahr 2012 - das war der Bundesbeschluss A zur Berufsbildungsfinanzierung - von beiden Räten gesprochen wurden, bleiben aufgrund mangelnder gesetzlicher Grundlagen gesperrt. Das ist gemäss Artikel 32 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes so.

Das will also heissen, wir sind uns alle einig, dass wir die Übergangsfinanzierung für diese Verbände der Weiterbildung gewährleisten wollen. Wir haben alle das Geld dafür gesprochen, wir sind uns alle einig, es besteht da keine Differenz zwischen Ständerat und Nationalrat. Das Geld ist [PAGE 2062] eingestellt. Jetzt können wir aber diesen Kredit nicht auslösen. Diese Gelder bleiben gesperrt, weil uns die gesetzliche Grundlage fehlt. Das tönt ganz nach Seldwyla und nach einer sehr ungemütlichen Situation, in der wir unseren Willen nicht umsetzen können. Notabene haben wir diese Situation selber geschaffen, weil wir mit dem Weiterbildungsgesetz nicht so schnell vorangekommen sind, wie das vorgesehen war.

Nun gibt es nach einigem Suchen, wie immer eigentlich, einen Weg. Ich möchte Ihnen den aufzeigen, weil er für den Fortgang des Geschäftes von grosser Bedeutung ist und weil er bis jetzt noch nicht bekannt war.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Gesetzentwurf für diese Motion bereits am 18. Januar 2012 vom Bundesrat verabschiedet und ans Parlament überwiesen werden kann. Das ist neu. Da aber die Zuteilung der Geschäfte jeweils erst in der folgenden Session erfolgt und somit die WBK die Gesetzesvorlage erst zwischen Frühjahrs- und Sommersession beraten könnte, werden sowohl der neue Präsident der WBK-SR wie auch der neue Präsident der WBK-NR den jeweiligen Büros beantragen, Artikel 85 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes quasi als Notbehelf anzuwenden. Ich sage Ihnen rasch, was darin steht, weil diese Bestimmung nicht oft zur Anwendung kommt: Die Koordinationskonferenz kann ausnahmsweise in beiden Räten in der gleichen Session einen Vorstoss gleichzeitig behandeln. Damit könnten die beiden WBK also bereits den Erlassentwurf beraten, und dieser könnte gleichzeitig von beiden Räten in der Frühjahrssession verabschiedet werden. Somit wäre eine Freigabe der Gelder trotzdem schon auf die Frühjahrssession hin möglich.

Die Kommission hat zudem mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, dass sich die Vorsteherin des Finanzdepartementes und der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes im Rahmen der Budgetdiskussion in der Finanzkommission bereiterklärt haben, die gesetzliche Grundlage, die für die Entsperrung der für die Weiterbildungsorganisationen vorgesehenen 900 000 Franken notwendig ist, mittels eines kleinen, zeitlich befristeten Sondergesetzes so rasch wie möglich vom Bundesrat verabschieden zu lassen. So können wir also in der nächsten Frühjahrssession, wenn alles nach Plan läuft und sich das Büro auch noch entsprechend engagiert, die Gelder rückwirkend auf den 1. Januar 2012 freigeben.

Aufgrund dieses Sachverhalts, der etwas kompliziert ist und der nach einer Ausnahmelösung in einer Ausnahmesituation verlangt, bitte ich im Namen der Kommission alle um eine rasche Umsetzung des Anliegens der Motion, weil dies für das Weiterbestehen oder zum Teil vielleicht sogar für das Überleben dieser wichtigen Verbände der Weiterbildung erforderlich ist.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig Annahme der Motion und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates.