Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2011-12-13
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2011-12-13
Wortprotokoll
Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Wir werden grundsätzlich der Kommissionsmehrheit folgen, und ich werde in der Detailberatung das Wort nicht mehr ergreifen.
Seit 1975 gilt für die Schweiz das Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen; die Schweiz ist sogar Depositarstaat. Dieses Übereinkommen ist von besonderer Bedeutung, dient es doch der Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten, die durch den Handel von Ausrottung bedroht oder gefährdet sind.
An den Grundsätzen des Übereinkommens soll auch nichts geändert werden, und die BDP begrüsst dies ausdrücklich. Die Umsetzung ins nationale Recht erfolgt bis heute aber lediglich durch die Artenschutzverordnung, welche 1975 erlassen und 1981 und 2007 totalrevidiert wurde. Nun gelten aber heute strengere Vorgaben. Insbesondere für Einschränkungen der Grundrechte, aber auch für wichtige rechtsetzende Bestimmungen braucht es eine gesetzliche Grundlage bzw. eine Regelung auf Gesetzesstufe und die Gesetzesform.
Die BDP befürwortet deshalb die vom Bundesrat vorgeschlagene Anhebung der Kontrollmechanismen und Massnahmen auf eine formell-gesetzliche Grundlage. Sie teilt insbesondere auch die vom Bundesrat vertretene Auffassung, dass die Schaffung eines speziellen Bundesgesetzes der Einfügung der notwendigen Regelungen in bestehende Bundesgesetze vorzuziehen ist. Dies dient der Übersichtlichkeit und ermöglicht eine klarere und kohärentere Gesetzgebung. Dabei sollen insbesondere die sensiblen Bereiche erfasst werden, bei denen den Rechtsunterworfenen erhebliche Handlungs- und Duldungspflichten auferlegt und behördliche Eingriffe in grundrechtlich geschützte Positionen Privater ermöglicht werden. An den eigentlichen Vollzugsbedürfnissen dürfte sich damit allerdings kaum etwas ändern, und die Organisation des Vollzugs wird weiterhin dem Bundesrat obliegen.
Die BDP begrüsst auch die neu vorgesehene Ermächtigung des Bundesrates zum Abschluss internationaler Verträge im Bereich der Kontrolle des Verkehrs mit gefährdeten Arten. Wir erachten diese Kompetenzdelegation als pragmatisch und zweckmässig und werden deshalb bei Artikel 4 der Kommissionsmehrheit folgen.
Bei Artikel 8 werden wir ebenfalls die Mehrheit der Kommission unterstützen. Wir halten die vorgesehene Regelung, wonach der Grundsatz auf Gesetzesebene, die detaillierten Ausnahmen dann aber auf Verordnungsebene festgelegt werden sollen, für stufengerecht.
Die BDP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.