Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-12-13
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-13
Wortprotokoll
Mit ihrer parlamentarischen Initiative vom 19. März 2010 verlangt Chantal Galladé, dass eine gesetzliche Grundlage zu schaffen ist, welche ein Obligatorium für kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder im Vorschulalter vorsieht. Die Gründe für die parlamentarische Initiative wurden Ihnen soeben von der Initiantin wie auch vom Sprecher der Minderheit vorgetragen, weshalb ich auf eine Wiederholung verzichte.
Die Kommission hat die parlamentarische Initiative am 24. März 2011 beraten und beantragt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. In der Kommission war unbestritten, dass die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder wichtig und wirksam sind. Vorsorgeuntersuchungen im Säuglingsalter werden bei praktisch allen Kindern durchgeführt, und die Kosten für acht Vorsorgeuntersuchungen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt. Die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen von Kindern vom Kleinkindes- bis zum Einschulungsalter nimmt dann ab. Die schulärztlichen Untersuchungen unter kantonaler Verantwortung erreichen einen Teil der Kinder vom Kindergartenalter an. Ab dem Schulalter erreichen sie dann wiederum praktisch alle Kinder, wobei Art, Umfang und Zeitpunkt dieser Untersuchungen von Kanton zu Kanton stark variieren.
Die Kommission teilt die Einschätzung der Initiantin weitgehend, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, damit möglichst alle Kinder in den Genuss ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen im Vorschulalter gelangen können. Eine [PAGE 2069] gesetzliche Verankerung eines Obligatoriums kommt aber einem weitgehenden Eingriff in die persönliche Freiheit der Erziehungsberechtigten gleich. Die Mehrheit der Kommission lehnt daher ein Obligatorium für kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen ab.
Ein Obligatorium würde unverhältnismässig stark in die Entscheidungsfreiheit jener Mehrheit von Eltern eingreifen, die angemessen für die gesunde Entwicklung ihrer Kinder sorgen. Ein Obligatorium kann gleichzeitig aber leider nicht verhindern, dass Kinder vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht werden. Denn gegenüber Eltern, die ihre Kinder nicht zur Vorsorgeuntersuchung bringen wollen, lässt sich ein Obligatorium kaum durchsetzen. Für den Schutz gefährdeter Kinder sind engere soziale Kontakte von zentraler Bedeutung, und bei Hinweisen auf Missstände muss konsequent eingegriffen werden. Zudem muss auf kantonaler Ebene sichergestellt sein, dass Eltern gerade auch bei sozialen Problemen Zugang zu Beratung haben.
Umfassende Information und die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten sind die geeigneteren und nachhaltigeren Massnahmen zur Erreichung des Ziels, dass alle Kinder insbesondere im Vorschulalter regelmässig von ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen profitieren können. Konkret können die Kantone im Rahmen ihrer Gesundheitsgesetze dazu beitragen, dass einerseits für Eltern mit Kindern im Vorschulalter ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung steht und andererseits die Schulgesundheitsdienste ausgebaut und auch auf die Kindergärten ausgeweitet werden.
Wie bereits erwähnt, hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung der parlamentarischen Initiative Galladé keine Folge gegeben, und ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.