Maissen Theo · Ständerat · 2011-06-15
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15
Wortprotokoll
Als wir am 9. Mai 2011 in der WBK mit der Beratung dieser Vorlage begonnen haben, haben wir von Pro Helvetia eine Karte mit einem Spruch von Daniel de Roulet erhalten; dieser lautet wie folgt: "Die Politik ist für die Kultur, was schlechtes Wetter für die Landwirtschaft." Nun war Anfang Mai die Situation in der Landwirtschaft die, dass wir seit rund vier Monaten praktisch keine Niederschläge mehr gehabt hatten, folglich wäre Regen oder "schlechtes Wetter" gemäss Volksmund gut gewesen. Sie sehen also, dass schlechtes Wetter, wenn es heisst: "Die Politik ist für die Kultur, was schlechtes Wetter für die Landwirtschaft", auch relativ gesehen werden kann und "gutes" Wetter bedeuten kann.
Am 11. Dezember 2009 verabschiedeten die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Kulturförderung. Gemäss Kulturförderungsgesetz erfolgt die finanzielle Steuerung der Kulturförderung des Bundes über eine Botschaft für jeweils vier Jahre. Diese erste Kulturbotschaft gilt für die Jahre 2012 bis 2015. Sie erfasst grundsätzlich sämtliche Subventionen der Kulturförderung des Bundes, unabhängig davon, ob die Rechtsgrundlagen im Kulturförderungsgesetz selber oder in Spezialgesetzen, z. B. im Filmgesetz oder im Sprachengesetz, enthalten sind. In der Botschaft formuliert der Bundesrat nun die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Kreditperiode 2012-2015, und er beantragt zu deren Umsetzung Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 637,9 Millionen Franken.
Die Kulturpolitik des Bundes verfolgt fünf Kernziele. Es geht erstens um die Pflege der kulturellen Vielfalt, die ein zentrales kulturpolitisches Ziel des Bundes ist. Dieses Kernanliegen, das sowohl das Kulturerbe wie auch das Kulturschaffen betrifft, prägt zum einen die Aufgabengebiete der vier Kulturinstitutionen des Bundes, und zum andern wird die kulturelle Vielfalt in der Periode 2012-2015 durch das Thema "Lebendige Traditionen" berücksichtigt: Mit verschiedenen Projekten beleuchten das Bundesamt für Kultur, Pro Helvetia, die Schweizerische Nationalbibliothek und das Schweizerische Nationalmuseum die Bedeutung regionaler und traditioneller Kulturformen für das kulturelle Leben in der Schweiz.
Zum Zweiten geht es um die Verbesserung des Zugangs zur Kultur. Der Zugang zur Kultur ist ein wichtiges Element sozialer Integration und eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Der Bund setzt sich zum Ziel, insbesondere Kindern und Jugendlichen den Zugang zu einem vielfältigen Kulturangebot zu eröffnen. Dieses Ziel wird durch Massnahmen des BAK in den Bereichen Sprachförderung, Leseförderung, musikalische Bildung und über die Förderung von Kunstvermittlungsprojekten durch Pro Helvetia erreicht. Im Weiteren wollen die Kulturakteure des Bundes mit dem Thema "Kultur digital" insbesondere Kinder und Jugendliche besser erreichen.
Zum Dritten geht es um die Förderung des Kulturaustauschs. Für ein lebendiges Kulturleben ebenso wie für ein vertieftes Verständnis der eigenen und von anderen Kulturen ist der Kulturaustausch im Inland sowie mit dem Ausland zentral. Die Förderung des Kulturaustauschs wird im [PAGE 601] Wesentlichen durch Pro Helvetia und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten umgesetzt.
Zum Vierten geht es um die Verstärkung der Zusammenarbeit. Der Bund verfügt in keinem Kulturbereich über eine ausschliessliche Verfassungskompetenz. Er handelt im Verhältnis zu den Kantonen vielmehr parallel und in einigen Bereichen bloss subsidiär. Im Weiteren tragen Kantone und Städte den Grossteil der Kulturausgaben der öffentlichen Hand. Insbesondere der Aspekt der Subsidiarität gebietet eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden im Kulturbereich. In Zukunft soll deshalb ein nationaler Kulturdialog zwischen den verschiedenen Staatsebenen stattfinden.
Zum Fünften geht es um die Schaffung guter Rahmenbedingungen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft der Schweiz ist in den letzten Jahren überdurchschnittlich gewachsen. Der Bund soll durch gute Rahmenbedingungen ein fruchtbares Kulturleben und das weitere Wachstum der Kultur- und Kreativwirtschaft ermöglichen.
Neben diesen fünf Kernanliegen, den Kernzielen der Kulturpolitik des Bundes, definiert die Botschaft auch aufgabenspezifische Schwerpunkte für die vier Kulturinstitutionen des Bundes, nämlich das Bundesamt für Kultur, Pro Helvetia, die Schweizerische Nationalbibliothek und das Schweizerische Nationalmuseum.
Es ist tatsächlich so, dass die Kultur im Laufe der Zeit zu einem wesentlichen Wirtschaftszweig geworden ist. Aktuelle Studien belegen für die Schweizer Kultur- und Kreativwirtschaft ein überdurchschnittliches Beschäftigungsvolumen und Wachstum. So zeigt eine Studie aus dem Jahre 2005, dass es im Kulturbereich 40 600 selbstständige Unternehmen gab, welche miteinander 4,5 Prozent zum Bruttoinlandprodukt beitrugen. Man kann sich nun fragen, ob das viel oder wenig sei. Macht man einen Vergleich mit der Uhrenindustrie, so sieht man, dass diese einen Beitrag zum Bruttoinlandprodukt von 2,5 Prozent leistete; die chemische Industrie leistete einen Beitrag von 3,4 Prozent, und die Banken und Versicherungen leisteten einen Beitrag von 8,9 Prozent. Zu beachten ist auch, dass der Sektor Kultur dieser Erhebung zufolge 200 000 Personen beschäftigte, was 41 600 Vollzeitstellen entsprach. Zudem ist Kultur ein wichtiger Botschafter im Ausland, was für das Tourismusland Schweiz und für die Schweiz als Exportnation ein entscheidender Faktor ist. Es ist auch zu erkennen, dass das Interesse an der Kultur gross ist. Es gibt eine Studie aus Deutschland, gemäss welcher man festgestellt hat, dass über das ganze Jahr gesehen mehr Personen die Museen besuchen als die Sportstadien. Ich gehe davon aus, dass in der Schweiz die Verhältnisse ähnlich sind.
Der Aufwand der öffentlichen Hand für die Kultur fällt in der Schweiz, wie bereits erwähnt, primär bei den Gemeinden und Kantonen an. Wenn man die Zahlen für Kulturausgaben der öffentlichen Hand im Jahr 2007 ansieht, so stellt man fest, dass es in der Schweiz insgesamt 2,24 Milliarden Franken waren. Dazu hat aber der Bund lediglich einen Anteil von 15 Prozent, nämlich 334 Millionen Franken, beigetragen. Die Aufwendungen des Bundes, also diese 334 Millionen Franken, entsprechen 0,4 Prozent des Budgets. Das ist weniger als in vergleichbaren europäischen Staaten. Allerdings ist für die Schweiz spezifisch, dass wir im Bereich des Kulturgeschehens eine föderalistische Struktur haben.
Wie erwähnt, beantragt der Bundesrat für die kommenden vier Jahre einen Kredit von 637,9 Millionen Franken. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt nun, diesen Kredit um 50,6 Millionen Franken oder pro Jahr um 12,65 Millionen Franken aufzustocken. Es gibt dann noch Minderheiten, die zusätzliche Beträge von 2,2 Millionen Franken für die vier Jahre beantragen.
Nun stellt sich die Frage, ob eine Krediterhöhung von rund 12,5 Millionen Franken pro Jahr verantwortbar ist. Vorweg: Wir müssen uns bewusst sein, dass die Forderungen seitens der Kulturverantwortlichen, die wir an Hearings in der Kommission angehört haben, natürlich entschieden grösser waren. Um auf das Zitat zu Beginn meiner Ausführungen zurückzukommen, also auf die Frage, ob es schlecht für die Kultur ist, wenn sich die Politik mit ihr beschäftigt, ob es wie mit dem schlechten Wetter für die Landwirtschaft ist, so kann man sich fragen, ob wir hier nicht doch im Sinne des guten Wetters für die Kultur entschieden haben. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, und wir haben uns bei den Erhöhungen wirklich auf Positionen konzentriert, bei denen nach unserer Auffassung ein echter Bedarf ausgewiesen ist. Es ist der erste Rahmenkredit für vier Jahre; da geht es auch darum, dass wir eine gewisse Weichenstellung vornehmen.
Zusammengefasst ist es so: Diese 50,6 Millionen Franken, die wir Ihnen zusätzlich beantragen, betreffen den Heimatschutz und die Denkmalpflege (20 Millionen Franken), den Bereich Film (10 Millionen Franken), die Leistungen des Bundesamtes für Kultur (12 Millionen Franken für das Projekt "Succès livre et littérature") und Pro Helvetia (8,6 Millionen Franken). Ich werde dann in der Detailberatung begründen, weshalb wir Ihnen beantragen, diese Erhöhungen vorzunehmen.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommission Eintreten auf die Vorlage.