Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2011-03-10
Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission beantragt, dass Patientenvertretungen den Ethikkommissionen angehören müssen. Der Bundesrat hat diesbezüglich eine Kann-Formulierung vorgeschlagen, was der derzeitigen Praxis entspricht.
Heute werden in der Schweiz verschiedene Lösungen praktiziert. Es gibt Kantone, in denen Patientenvertretungen in der Ethikkommission Einsitz haben, in anderen Kantonen ist dies nicht der Fall. Beide Systeme funktionieren, und bei den Entscheidungen ist offenbar kaum ein Unterschied festzustellen, seien nun Patientenvertretungen dabei oder nicht.
Demgegenüber hält die Mehrheit fest, dass Patientenorganisationen in den Ethikkommissionen systematisch vertreten sein müssten; sie seien im bestehenden Gesundheitsrecht ohnehin bereits verankert. Es wurde ebenfalls argumentiert, dass auch Laien in den Ethikkommissionen vertreten sein sollten.
Die Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Ethikkommissionen für klinische Versuche gibt zu bedenken, dass die Grösse der Kommissionen begrenzt bleiben müsse, da die Organisation sonst immer aufwendiger werde. Auch sei dann eine Finanzierung exklusiv durch Beiträge der Gesuchsteller kaum mehr möglich. Die Arbeitsgemeinschaft findet deshalb einen Rechtsanspruch auf Einsitznahme der Patientenorganisationen problematisch.
Anträge zu Absatz 2, keine externen Gutachter zuzulassen, wurden entweder abgelehnt oder zurückgezogen. Die Kommission hat sich letztlich knapp für die nun von der Mehrheit beantragte Lösung entschieden.