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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2001-06-21

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Bei meinem Antrag geht es mir darum, das, was die Mehrheit grundsätzlich und als Schwerpunkt möchte, zu vertreten und durchzubringen, umgekehrt aber nicht alle Bestimmungen von Artikel 10 Absatz 3 des geltenden Gesetzes einfach über Bord zu werfen. Ich habe verstanden, dass der Bundesrat mit der Streichung dieses Absatzes im Wesentlichen darauf abzielt, die zwingende Vorschrift zu entfernen, wonach die Führerausweise grundsätzlich unbefristet sind. Dem stimme ich vollständig zu. Ich bin aber der Auffassung, dass die übrigen Aussagen in Absatz 3 dieses Artikels nach wie vor richtig sind. Deshalb habe ich in meinen Antrag weitgehend den gleichem Wortlaut übernommen, wie er heute in Absatz 3 vorhanden ist. Es fehlt insbesondere die Bestimmung, dass die Ausweise unbefristet gültig sind.

Ich sehe aber nicht ein, warum wir im Gesetz die anderen Bestimmungen - nämlich dass die Ausweise befristet, beschränkt oder mit Auflagen verbunden werden können - wegfallen lassen sollten. Ich sehe auch nicht ein, warum wir die Bestimmung "Der Lernfahrausweis ist immer zu befristen" ebenfalls wegfallen lassen sollten. Mit anderen Worten: Ich möchte das Hauptanliegen des Bundesrates und der Mehrheit aufnehmen, möchte aber nicht alles über Bord werfen, was in Absatz 3 vernünftigerweise auch noch geregelt ist. Deshalb mein Antrag.

Ich benütze die Gelegenheit, noch auf das Votum von Herrn Binder in der Eintretensdebatte zu antworten. Er hat mir ja den Vorwurf gemacht, ich hätte nach den Beratungen in der Kommission noch Einzelanträge eingereicht, und hat insbesondere auf diesen Antrag verwiesen. Ich muss Herrn Binder schon sagen, dass es auch das Recht der Fraktionen sein muss, nach gewalteter Arbeit in der Kommission deren Ergebnisse zu besprechen. Die Fraktionen müssen auch frei sein, andere Ansichten zu vertreten als ihr Vertreter in der Kommission.

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Bei uns haben wir gefunden, dass die vollständige Aufhebung - wie sie die Mehrheit der Kommission und auch ich seinerzeit in der Kommission als richtig befunden haben - nicht das Gelbe vom Ei sei, sondern dass die Aufhebung nur teilweise richtig sei. Deshalb habe ich diesen Antrag noch als Einzelantrag eingebracht. Ich wollte zeigen, dass in einer kleinen Fraktion Offenheit und Transparenz herrschen, und habe nicht dafür gesorgt, dass irgendein anderer Kollege aus der Fraktion diesen Antrag stellt. Abgesehen davon haben wir nur eine Vertretung in der Kommission gehabt, und nur eine Person hat sich so intensiv mit der ganzen Sache auseinander gesetzt.

Deshalb bitte ich doch um Verständnis dafür, dass von mir drei Einzelanträge vorliegen. Die beiden anderen - das kann ich gleich auch noch sagen - betreffen Kleinigkeiten, die mir bei der genauen Vorbereitung der Arbeit aufgefallen sind.