Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2011-03-10
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-03-10
Wortprotokoll
Vertrauen in die Forschung setzt voraus, dass die betroffenen Personen als mündige, urteilsfähige Bürger und Bürgerinnen wirklich darüber aufgeklärt werden, worum es bei einem Forschungsprojekt geht. Versuchspersonen müssen im Wissen um den Inhalt und im Wissen um alle Risiken Ja sagen können; für sie geht es ja schliesslich um Forschung am eigenen Leib. Ganz schlimm ist es, wenn jemand zu einem Forschungsprojekt Ja sagt, ohne alle Risiken zu kennen, und dann etwas Negatives passiert und es zu einem totalen Vertrauensbruch kommt.
Unvollständige Aufklärung macht eigentlich keinen Sinn: Wenn man ein bisschen etwas sagt, aber nicht alles, so löst man damit Ängste aus. Das ist eigentlich fast noch schlimmer, als nichts zu sagen, und kann zu Beeinträchtigungen führen, die die Objektivität der Ergebnisse der Forschung völlig infrage stellen. Sinn, Ziel und Zweck der Forschungsanlage müssen den betroffenen Personen offengelegt werden - nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Warum muss man da irgendetwas verheimlichen? Es gibt kein methodisches Vorgehen, das eine unvollständige Aufklärung erfordert. Es ist letztendlich eine Haltungsfrage.
Auch die Begründung, Aussenstehende seien zu wenig kompetent, um die Forschungsanlage zu verstehen, ist nicht wirklich stichhaltig. Diese Aussage bringt eigentlich eine Werthaltung der Forschenden zum Ausdruck. Auch da ist ein Forschungsstreit im Gang: Etwa die Hälfte der Forschenden sagt, eine vollständige Aufklärung sei immer selbstverständlich; gerade die Sozialwissenschafterinnen und -wissenschafter, die vorher angesprochen worden sind, sagen, sie wollten eine vollständige Aufklärung. Die andere Hälfte der Forschenden sagt, sie wolle keine vollständige Aufklärung. Der Streit, der da in Forschungskreisen im Gang ist, hat viel mit der Haltung der Forschenden zu tun.
Vollständige Aufklärung ist für eine objektive Forschung nicht hinderlich. Sogenannte natürliche Forschungsanlagen gibt es eigentlich gar nicht. Es gibt ja immer eine Anlage, wenn es sich um Forschung handelt, auch wenn gar keine Aufklärung betrieben wird. Zudem ist eine Versuchsperson nie ganz "natürlich", ausser ein Versuch finde ohne ihr Wissen statt und sei also geheim. Ich hoffe, Sie sprechen nicht davon.
Im Sinne einer ehrlichen, einer angstfreien Forschung bitte ich Sie im Namen der Minderheit II, diesen Artikel zu streichen und damit zu befürworten, dass nur eine vollständige Aufklärung zulässig ist. In diesem Sinne bitte ich Sie um ein Ja zum Antrag der Minderheit II auf Streichung von Artikel 18.