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Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2011-09-12

Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-12

Wortprotokoll

Die Haftungsfragen betreffend Artikel 19 führten in der Kommission schon in der Vorberatung zu erheblichen Diskussionen. Artikel 19 stellt eine Haftpflichtnorm dar, welche für die Forschenden von kleinen und mittleren Betrieben erhebliche Kostenfolgen haben könnte.

Mit der Version des nationalrätlichen Beschlusses soll in diesem Gesetz eine scharfe Kausalhaftung eingeführt werden, welche die Haftung vom Handeln abkoppelt. Gehaftet wird [PAGE 1313] dann ohne Verschulden, einfach aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen eines Forschungsprojektes der in der Haftungsnorm niedergelegte Haftungstatbestand eintritt. Der Ständerat hat dies erkannt und will wenigstens, dass der Bundesrat die Frist der Verjährung nicht noch weiter ausdehnen kann. Er meint, es sei schwierig, zehn Jahre nach Abschluss eines Forschungsprojektes noch den Einfluss eines Schadens oder den Zusammenhang von Ursache und Wirkung zu erkennen. Auch aufgrund von praktischen Erfahrungen sei es wohl kaum nötig, hier nochmals die Möglichkeit einer Verlängerung der Fristen einzuräumen.

Die Mehrheit unserer Kommission - der Entscheid kam mit 13 zu 9 Stimmen zustande - ist jedoch der Ansicht, dass Forschungsprojekte sehr unterschiedlich und die Auswirkungen auch längerfristig sein könnten, und will deshalb an der Version des Bundesrates festhalten.