Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2011-09-12
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-12
Wortprotokoll
Bei Artikel 20 Absatz 3, wo es um die Streichung geht, möchte ich, bevor ich im Namen der FDP-Fraktion ein Urteil fällen kann, eine Frage an Herrn Bundesrat Burkhalter stellen.
Mir ist zu Ohren gekommen, man wolle im neuen Versicherungsvertragsgesetz einen ähnlichen Grundsatz wie in Artikel 20 Absatz 3 einführen, bei dem es um das unmittelbare Forderungsrecht geht. Ich möchte fragen, ob dieser Absatz 3 jetzt nicht einer Sache vorgreift respektive ob das dann nicht zu einer Redundanz mit einem allfälligen neuen Gesetz führen könnte. Im zutreffenden Fall möchte ich Ihnen zu diesem Absatz eine zusätzliche Frage stellen: Wie beurteilen Sie vonseiten des Bundesrates und der Verwaltung die Kosten, die insbesondere für die Forschenden der Universitäten und der kleineren und mittleren Unternehmungen entstehen?
Bei Artikel 20a bittet Sie die FDP-Liberale Fraktion festzuhalten, d. h., Artikel 20a stehenzulassen, und das aus einem sehr simplen Grund: Es ist eigentlich nichts als logisch und nichts als redlich, Kindern und Jugendlichen mit steigendem Alter eben auch das Recht einzuräumen, sich zur Forschungstätigkeit an der eigenen Person zu äussern. Es ist nicht so, wie Herr Pfister gesagt hat, nämlich dass es gar nicht nötig sei, einen solchen Grundsatz festzulegen. In Artikel 20a wird grundsätzlich gesagt, dass bei der Forschung am Menschen den Kindern und Jugendlichen mit steigendem Alter ein solches Mitspracherecht eingeräumt wird. Ein konkretes Beispiel dafür sehen Sie in Artikel 21 Absatz 3, wonach Kinder oder Jugendliche durch entsprechendes Verhalten äussern können, dass sie eine Forschungshandlung nicht durchführen wollen. Das heisst also, dass sich Kinder oder Jugendliche, die urteilsfähig sind - das ist klar -, nach diesem Gesetz gegen die Forschung an der eigenen Person zur Wehr setzen können. Das soll auch mit den Grundsätzen von Artikel 20a abgebildet werden, damit sich die Kinder und Jugendlichen nicht vor den Kopf gestossen fühlen und damit ihnen bei der Forschung ein Gewicht zukommt.
Es ist von diversen Vorrednerinnen und Vorrednern richtig gesagt worden: Hier geht es nicht um irgendwelche technische Forschung, sondern es geht um die Forschung am Menschen. Dabei sollen auch die Jüngsten unserer Gesellschaft - als junger Nationalrat liegt mir viel daran - mitbestimmen können, was in der Forschung gemacht werden darf und was nicht, und sie sollen sich, wenn sie urteilsfähig sind, auch entsprechend dazu äussern können.
Deshalb bittet Sie die FDP-Liberale Fraktion, bei Artikel 20a festzuhalten, das heisst, den Artikel stehenzulassen.