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Schenker Silvia · Nationalrat · 2011-09-12

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-12

Wortprotokoll

Wir sind hier bei einem sehr zentralen Punkt dieser Vorlage. Welche der Varianten obsiegen wird, wird eine grosse Rolle spielen, soll die Vorlage in einer Volksabstimmung bestehen. Und nach einer Volksabstimmung sieht es im Moment aus, das Referendum wird wohl ergriffen werden, und ich kann Ihnen versichern: Diese Vorlage wird es auf jeden Fall sehr schwer haben. Ich diskutiere im Moment sehr oft über diese Vorlage, und ich höre sehr viele Vorbehalte, nicht zu Managed Care an und für sich - dass das eine gute Sache ist, ist eigentlich unbestritten -, aber zum Zwang, der in dieser Vorlage enthalten ist. Wir sind also gut beraten, wenn wir keine weiteren Hürden in die Vorlage einbauen.

Einerseits wird in diesem Artikel die prozentuale Höhe der Kostenbeteiligung festgelegt. Der entsprechende Antrag ist vorhin von Frau Fehr sehr gut begründet worden, ich muss dem nichts mehr beifügen. Andererseits, und das ist ein weiterer wichtiger Punkt, entscheiden wir über die Höchstgrenze der Kostenbeteiligung. Ich spreche, davon bin ich überzeugt, nicht nur für die SP-Fraktion, sondern auch im Interesse der Patienten und Patientinnen mit chronischen Krankheiten wie Diabetes, Rheuma, Krebs oder anderen langandauernden Krankheiten. Für all diese Menschen ist es sehr wichtig, wie hoch die prozentuale Kostenbeteiligung ist. Entscheidend für die Betroffenen ist die Frage, bis zu welchem Höchstbetrag die Kostenbeteiligung geschuldet wird.

Heute ist es ja so, dass neben der variablen Franchise ein fester Betrag der Kostenbeteiligung von höchstens 700 Franken pro Jahr gilt. Wer also die Schwelle von 700 Franken erreicht hat, muss für den Rest des Jahres keine Kostenbeteiligung mehr leisten. Neu soll es nun für den Höchstbetrag einen Unterschied geben, je nachdem, ob man in einem Managed-Care-Modell ist oder einen gewöhnlichen Versicherungsvertrag hat. Der Ständerat und die Kommissionsmehrheit - immerhin ist es inzwischen eine Mehrheit - haben sich einerseits dafür entschieden, die Beträge ins Gesetz zu schreiben, was für die Patienten und Patientinnen Rechtssicherheit bedeutet, und sie haben anderseits die Beträge in einer gerade noch akzeptablen Höhe festgelegt. Gemäss dem Ständerat und der Mehrheit sollen diejenigen, die sich für ein Managed-Care-Modell entscheiden, nur noch 500 Franken pro Jahr bezahlen, diejenigen, die sich ausserhalb eines Versorgungsnetzes behandeln lassen, 1000 Franken. Mit diesen Beträgen ist ein Anreiz vorhanden, sich für Managed Care zu entscheiden. Wer dies nicht tun will, bezahlt einen Betrag, der noch knapp vertretbar ist.

Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion: Folgen Sie in der Frage der prozentualen Beteiligung der Minderheit Fehr [PAGE 1331] Jacqueline und in der Frage des Höchstbetrags der Mehrheit und damit dem Ständerat!